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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Geltendmachung der Vertragsstrafe zieht nicht erstattbare Anwaltsgebühren nach sich

Das LG Bochum hat mit Urteil vom 13.07.2010, Az. 12 O 235/10, entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dann rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sein kann, wenn u.a. die Geltendmachung einer Vertragsstrafe nicht erstattbare Anwaltsgebühren nach sich…

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Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und für die Erstattung der Abmahnkosten am gleichen Tag

Das LG Bochum hat mit Urteil vom 13.07.2010, Az. 12 O 235/10, entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dann rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sein kann, wenn u.a. die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und für…

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Abmahnung Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (Wettbewerbszentrale)

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. – kurz: Wettbewerbszentrale – geht seit einiger Zeit wegen verschiedener angeblicher Wettbewerbsverstöße gegen Unternehmer vor, denen ein wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen wird. Die Hauptstelle der Wettbewerbszentrale befindet sich in Bad Homburg, es existieren…

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Abmahnung IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.

Der IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. geht seit einiger Zeit wegen verschiedener angeblicher Wettbewerbsverstöße gegen Internethändler vor. Zu den mit der jeweiligen Abmahnung beanstandeten Wettbewerbsverstößen zählen unter anderem folgende Abmahngründe: veraltete und unvollständige…

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Unterlassungserklärung und Schuldanerkenntnis

Nach Erhalt einer Abmahnung folgt stets die Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mit einer solchen Erklärung verpflichtet sich der Erklärende, eine beanstandete Handlung in Zukunft nicht (mehr) vorzunehmen. Im Falle von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen: in Zukunft das betreffende urheberrechtlich geschützte Werk…

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