Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung wegen Fotonutzung – Benjamin Thorn – pixel.Law

Offenbar werden derzeit vermehrt für Herrn Benjamin Thorn urheberrechtliche Abmahnungen wegen unerlaubter Fotonutzung ausgesprochen. Die Bilder des Fotographen sind u.a. über Bildportale (wie z.B. aboutpixel.de, fotolia.com oder pixelio.de) verfügbar und können im Rahmen der dortigen Lizenzbedingungen verwendet werden. Bei einem…

Beitrag lesen

LG Köln: Abmahnung muss keine vorformulierte Unterlassungserklärung beinhalten

Das LG Köln hat mit Urteil vom 13.01.2010, Az. 28 O 688/09, entschieden, dass einer Abmahnung keine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beiliegen muss. Verstöße z.B. gegen das Urheberrecht oder gegen das Wettbewerbsrecht können schnell und kostengünstig außergerichtlich mittels einer Abmahnung beanstandet…

Beitrag lesen

Entwicklung der Rechtsprechung zum Schadenersatz bei Filesharing am AG Köln

Am AG Köln zeigt sich zuletzt die Tendenz, dass die Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen deutlich begrenz werden. So hat das AG Köln hat mit Teil-Versäumnis- und Urteil vom 10.03.2014, Az. 125 C 495/13, entschieden, dass Lizenzschäden durch Filesharing bei einzelnen Musiktiteln…

Beitrag lesen

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss – Waldorf Frommer – Breathe In – Eine unmögliche Liebe

Kürzlich wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wie in allen uns bekannten Fällen werden die Zahlung eines Schadenersatzes sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Die vorliegende Abmahnung betrifft "Breathe…

Beitrag lesen

Streaming-Abmahnungen: LG Köln gibt Beschwerden gegen Auskunftbeschlüsse statt

In Sachen Streaming-Abmahnungen durch die Firma „The Archive AG“ (vertreten durch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte Urmann und Collegen) gibt es nach den vielen Diskussionen über die „Rechteinhaberin“, die Rechtslage zum Streaming u.a. endlich eine erfreuliche Zwischenmeldung aus Köln. Und zwar…

Beitrag lesen

AG Hamburg: Keine isolierte Geltendmachung von Anwaltskosten bei einer Abmahnung

Das Amtsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 20.12.2013, Az. 36a C 134/13, entschieden, isolierte Geltendmachung von Abmahnkosten unzulässig bzw. die Abmahnung nicht berechtigt ist, diese für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung nicht notwendig ist. Das AG Hamburg nimmt dabei Bezug auf die…

Beitrag lesen

Bundesgerichtshof zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing…

Beitrag lesen
An den Anfang scrollen

Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer