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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Hamburg: Störerhaftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen Dritter

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 15.07.2008, Az. 310 O 144/08, entschieden, dass ein Anschlussinhaber unter bestimmten Voraussetzungen als Störer für die durch Dritte begangenen Urheberrechtsverletzungen in einer Tauschbörse haftet. Voraussetzung für eine solche Störerhaftung ist, dass der Anschlussinhaber…

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AG Charlottenburg: Standardisiertes Abmahnschreiben löst nur 0,3-Geschäftsgebühr aus

Das AG Charlottenburg hat mit Urteil vom 25.02.2009, Az. 212 C 209/08, entschieden, dass routinemäßig erstellte Abmahnschreiben, denen immer der gleiche, rechtlich einfach gelagerte Sachverhalt zugrunde liegt, lediglich eine 0,3-Geschäftgebühr auslösen. Sämtliche Abmahnschreiben basierten auf einem jeweils gleich gelagerten Sachverhalt…

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OLG Frankfurt: Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige

In einem Beschluss vom 20.12.2007, Az. 11 W 58/07, hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main die Ansicht vertreten, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weiteres verpflichtet ist, nahe Familienangehörige bei der Nutzung des Anschlusses zu überwachen…

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OLG Köln: Eltern haften als Störer trotz Belehrung, wenn eine Kontrollmöglichkeit fehlt

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 13.05.2009, Az. 28 O 889/08, entschieden, dass Eltern auch dann als Störer haften, wenn sie ihre Kinder zwar belehrt haben, keine Urheberrechtsverletzungen mittels Tauschbörsen zu begehen, gleichwohl eine Kontrollmöglichkeit gar nicht gegeben ist…

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AG Frankfurt: Entkräftung des Anscheinsbeweises bei Nutzung des Internetzugangs durch mehrere Personen

Das AG Frankfurt a.M. hat mit Urteil 13.10.2009, Az. 30 C 394/09 32, entschieden, dass der Anscheinsbeweis zur Haftung des Anschlussinhabers erschüttert werden kann, wenn mehrere Personen den Anschluss nutzen. Im konkreten Fall hatte der Beklagte substantiiert dargelegt, dass neben…

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OLG Frankfurt: Keine Haftung für Downloads bei Missbrauch eines WLAN-Netzes

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 01.07.2008, Az. 11 U 52/07, entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen haftet, die durch einen Missbrauch seines WLAN-Anschlusses geschehen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich ein…

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LG Frankfurt: Unzureichende vorbeugende Unterlassungserklärung

Das Landgericht Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 25.11.2009, AZ: 2-6 O 411/09, einen zuvor abgemahnten Anschlussinhaber zur Zahlung von insgesamt 801,80 EUR zuzüglich der Prozesskosten verurteilt. Der Anschlussinhaber war zuvor abgemahnt worden, weigerte sich jedoch, auf die betreffende Abmahnung…

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LG Düsseldorf: Störerhaftung beim Angebot von urheberrechtlich geschützten Werken in Tauschbörse

Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 16.07.2008, Az. 12 O 232/08, entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses als Störer haftet, wenn er zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen hat. Im Urteil heißt es dazu: Die Antragsgegner haben für diese Rechtsverletzungen einzustehen, ungeachtet…

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer