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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Hamburg: Streitwert für illegales Filesharing eines Filmwerks mindestens 10.000 EUR

Die Bemessung des Streitwertes in Filesharing-Fällen fällt zuweilen recht unterschiedlich aus. Einzelne Gerichte haben hier in der Vergangenheit deutliche Reduzierungen der durch die Abmahner zunächst angenommenen Streitwerte vorgenommen; der Regelfall (insbesondere in Köln, Hamburg und München) dürfte jedoch der sein,…

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OLG Hamm: Verwendung veralteter Widerrufsbelehrung kann abgemahnt werden

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 26.05.2011, Az.: I-4 U 35/11), entschieden, dass die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung auf der Internetseite einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt. Insbesondere liege kein bloßer Bagatellverstoß vor. Interessant an der Entscheidung ist, dass der Abgemahnte…

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LG München: Gewerbliches Ausmaß bei Angebot von Musiktiteln mit uneingeschränkter Qualität

Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 12.07.2011, Az.: 7 O 1310/11, bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmales "gewerbliches Ausmaß" darauf abgestellt, in welcher Qualität die angebotenen Musiktitel vorliegen. Wird ein Musiktitel mit uneingeschränkter Qualität zum Download im Internet bereitstellt,…

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OLG München: IP-Speicherung beim Filesharing keine unzulässige Vorratsdatenspeicherung

Das OLG München hat mit Urteil vom 04.07.2011, Az. 6 W 496/11, entschieden, dass die Speicherung und Überwachung von dynamischen IP-Adressen rechtmäßig ist. Insbesondere liege kein Verstoß gegen die vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärte Vorratsdatenspeicherung vor. In dem konkreten Fall…

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LG Düsseldorf: Streitwert bei illegalem Filsharing eines Musiktitels 2.500 EUR

Häufiger Streitpunkt im Rahmen von Abmahnungen wegen Verletzungen des Urheberrechtes in Tauschbörsen ist die Höhe der Anwaltskosten. Die meisten Kanzleien stellen den Abgemahnten zwar grundsätzlich pauschale Forderungen in Rechnungen, in denen Anwaltskosten und Schadenersatz jeweils anteilig enthalten sind. Einige Kanzleien…

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