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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Unterlassungserklärung und Schuldanerkenntnis

Nach Erhalt einer Abmahnung folgt stets die Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mit einer solchen Erklärung verpflichtet sich der Erklärende, eine beanstandete Handlung in Zukunft nicht (mehr) vorzunehmen. Im Falle von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen: in Zukunft das betreffende urheberrechtlich geschützte Werk…

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Weiterhin Abmahnungen durch Rechtsanwalt Andreas Hennig im Auftrag von Herrn Christian Weiß

Rechtsanwalt Andreas Hennig mahnt weiterhin fleißig im Auftrag von Herrn Christian Weiß, Inhaber des Sport- und Freizeitmodefachgeschäftes Weiß, Bayreuther Straße 4 in 92237 Sulzbach-Rosenberg Verstöße gegen § 3 Abs. 1, Abs.3 UWG in Verbindung mit Anhang zu § 3 Abs…

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Massenabmahnung U+C Rechtsanwälte für KVR Handelsgesellschaft mbH Frank Drescher

Die KVR Handelsgesellschaft mbH mahnt durch die U+C Rechtsanwälte Urmann und Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wettbewerbsrechtliche Verstöße ab. Grundlage sind offenbar unterschiedliche Wettbewerbsverstöße, die aber in nahezu jedem Fall mit der gleichen Kostenfolge in Höhe von 651,80 EUR (sowie der Forderung,…

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Mahnbescheide der Gewerbeauskunft-Zentrale?

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VII ZR 262/11) zur Branchenbuch-Abzocke sollten Fallgestaltungen wie die der Gewerbeauskunft-Zentrale eigentlich der Vergangenheit angehören. Wie uns nun berichtet wurde, werden derzeit angeblich Mahnbescheide von der GWE GmbH beantragt. Mit einem Mahnbescheid kann ein Gläubiger…

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Rechtsanwalt Andreas Hennig – Christian Weiß – Sport- und Freizeitmodefachgeschäft Weiß – Abmahnung § 3 Abs. 1, Abs.3 UWG

Rechtsanwalt Andreas Hennig mahnt im Auftrag von Herrn Christian Weiß, Inhaber des Sport- und Freizeitmodefachgeschäftes Weiß, Bayreuther Straße 4 in 92237 Sulzbach-Rosenberg Verstöße gegen § 3 Abs. 1, Abs.3 UWG in Verbindung mit Anhang zu § 3 Abs. 3 Nr…

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer