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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Potsdam: Werbung für Verbraucherkredit ohne gesetzliche Pflichtangaben wettbewerbswidrig

Das LG Potsdam hat mit Urteil vom 24.07.2013, Az.: 52 O 134/11 entschieden, dass bei der Werbung für Kreditverträge gegenüber Verbrauchern die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben (u.a. Soll-Zins, effektiver Jahreszins, 2/3 Beispiel) deutlich erkennbar, ohne weitere Zwischenschritte angezeigt werden müssen. Die…

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LG Lüneburg: Unerwünschte Zusendung von Postwurfsendung verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Das LG Lüneburg hat mit Urteil vom 30.09.2011, Az.: 4 S 44/11 entschieden, dass die unerwünschte Zusendung von Postwurfsendungen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers darstellt. Der Kläger erhielt wöchentlich die kostenlose Zeitschrift „Einkauf aktuell“, welche von der…

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LG Ulm: Zitat einer Leserbewertung nur unter Angabe der Fundstelle zulässig

Das LG Ulm hat mit Urteil vom 30.09.2011, Az.: 10 O 102/11 entschieden, dass ein Hersteller, welcher in Zeitschriften ein Produkt mittels Leserumfrage bewirbt, die Fundstelle der Umfrage angeben muss. Ein Hersteller von Öl- und Autopflegeprodukten warb in einer Fachzeitschrift…

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LG Hamburg: Zur Grundpreisangabe in der eBay-Angebotsübersicht

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 24.11.2011, Az.: 327 O 196/11 entschieden, dass bei über das Internet verkaufter Ware, die gesetzliche vorgeschriebene Grundpreisangabe bereits bei der Angebotsübersicht angegeben werden muss. Die Beklagte verkaufte auf eBay Fertigpackungen von Schokoladen. Hierbei…

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KG Berlin: Vertragsschluss mittels Post-Ident-Verfahren löst Aufklärungspflicht aus

Das KG Berlin hat mit Urteil vom 21.10.2011, Az.: 5 U 93/11 entschieden, dass Unternehmen eine Aufklärungspflicht gegenüber Verbrauchern zukommt, wenn bei einer Post-Sendung nach dem sog. Post-Ident-Verfahren die Unterschrift des Verbrauchers an der Haustür zu einem Vertragsabschluss führen kann…

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OLG Rostock: Impressumshinweis auf Internetseite in Printwerbung genügt nicht

Das OLG Rostock hat mit Urteil vom 27.03.2013, Az.: 2 U 21/12 entschieden, dass eine Printwerbung, wo für eine Kreuzfahrt geworben wird, wettbewerbswidrig ist, wenn sich in der geschalteten Werbeanzeige keinerlei Angaben zu Identität und Anschrift des werbenden Unternehmens befinden…

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer