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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

OLG Brandenburg: Schadensersatzpauschale bei Rücklastschriften in Mobilfunk-AGB rechtswidrig

Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss vom 24.02.2012, Az.: 7 W 92/11 entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter für eine Rücklastschrift keinen pauschalen Schadensersatzbetrag von 15 Euro fordern darf. Im konkreten Fall enthielten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Mobilfunkunternehmens eine Klausel, wonach…

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OLG Stuttgart: Werbung für Elektrogerät muss Typenbezeichnung enthalten

Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 17.01.2013, Az.: 2 U 97/12 entschieden, dass ein Händler sich irreführend verhält, wenn im Rahmen einer Werbeaussage die genaue Typenbezeichnung für ein Elektrogerät fehlt. Die Beklagte vertrieb als Einzelhändlerin Elektrohaushaltsgeräte, darunter auch Waschmaschinen…

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VG Stuttgart: Mengenangabe der in Druckerpatronen enthaltenen Tinte nicht erforderlich

Das VG Stuttgart hat mit Urteil vom 16.01.2013, Az.: 12 K 2568/12 entschieden, dass Druckerpatronenverpackungen nicht mit der Angabe der Füllmenge der Tinte nach Volumen in ml gekennzeichnet sein müssen. Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung zugrunde: Die Klägerin produziert und…

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LG Hamburg: Gewinnspiel-Teilnahme darf an Facebook-Like geknüpft werden

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 10.01.2013, Az.: 327 O 438/11 entschieden, dass ein Unternehmen die Teilnahme an einem Gewinnspiel davon abhängig machen darf, dass der Teilnehmer zuvor den "Gefällt mir"-Button von Facebook anklickt. Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, monierte,…

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BVerwG: Wein darf nicht als „bekömmlich“ wegen „sanfter Säure“ beworben werden

Das BVerwG hat mit Urteil vom 14.02.2013, Az.: 3 C 23.12 entschieden, dass die Bewerbung eines Weins als „bekömmlich“ in Verbindung mit dem Hinweis auf eine „sanfte Säure“ gegen europäisches Recht verstößt. Die Klägerin, eine Winzergenossenschaft aus Rheinland-Pfalz, vermarktet Weine…

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OLG Celle: Werbung mit „Kostenlose Schätzung“ stellt auch bei Marktüblichkeit keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar

Das OLG Celle hat mir Urteil vom 31.01.2013, Az.: 13 U 128/12 entschieden, dass die Werbeaussage „kostenlose Schätzung“ nicht unlauter ist, wenn solche unentgeltlichen Leistungen marktüblich sind. In dem konkreten Fall warb ein Edelmetallhändler mit besagter Aussage. Ein Mitbewerber sah…

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LG Kiel: Zahntechniker darf nicht für zahnärztliche Leistungen werben

Das LG Kiel hat mit Urteil vom 07.12.2012, Az.: 14 O 47/12 entschieden, dass die Werbung eines Zahntechnikers für zahnärztliche Leistungen wettbewerbswidrig ist. Die Beklagte warb in einer Zeitschrift für zahnärztliche Leistungen, u.a. mit einer kostenlosen Implantatberatung. Eine Zulassung als…

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer