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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

OLG Köln: Unzulässigkeit des vorzeitigen Abbruchs einer Rabattmarkenaktion

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 10.08.2012, Az.: 6 U 27/12 entschieden, dass der vorzeitige Abbruch einer Rabattmarkenaktion wettbewerbswidrig sein kann. Das beklagte Einzelhandelsunternehmen hatte mit einem Werbepartner (Firma Zwilling) eine Rabattmarkenaktion durchgeführt. Kunden konnten beim Einkauf Rabattmarken erwerben…

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LG Itzehoe: Irreführende Werbung mit „kostenlosem Girokonto“

Das LG Itzehoe hat mit Urteil vom 20.03.2012, Az.: 5 O 80/11 entschieden, dass die Werbeaussage für ein Girokonto „Garantiert kostenlos, ohne Mindestgeldeingang, kostenlose Kontoführung, kostenlose EC-Maestro-und Visa-Karte" wettbewerbswidrig ist, wenn die Ausstellung einer Kreditkarte von einem Mindestgeldeingang abhängig gemacht…

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LG Frankfurt a.M.: Wettbewerbswidrige Werbung mit fehlerhaftem 0180-Rufnummern-Preis

Das LG Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 04.01.2012, Az.: 3-08 O 113/11 entschieden, dass bei einer Werbung für kostenpflichtige 0180-Rufnummern alle anfallenden Kosten angegeben werden müssen. Wer die gesetzlichen Pflichtangaben nicht einhält, verhält sich wettbewerbswidrig. In dem konkreten…

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LG Frankfurt a.M.: Wettbewerbswidrige Werbung bei GROUPON für Führerschein-Stunden

Das LG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 21.09.2011, Az.: 3-08 O 101/11 entschieden, dass eine Fahrschule sich wettbewerbswidrig verhält, wenn sie auf einer Internetplattform mit der Angabe eines Pauschalpreises wirbt, ohne einen konkreten Stundenpreis anzugeben. Eine Fahrschule warb auf…

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OLG München: Wettbewerbswidrige Fernbehandlung durch konkrete Krankheitsberatung in einem Internet-Forum

Das OLG München hat mit Urteil vom 02.08.2012, Az.: 29 U 1471/12 entschieden, dass eine Krankheitsberatung in einem Internet-Forum einen Wettbewerbsverstoß begründen kann. In dem konkreten Fall betrieb die Beklagte einen werbebasierten Internetauftritt, bei dem Interessierte medizinische Fragen stellen konnten,…

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OLG Frankfurt a.M.: Anforderungen an TV-Werbung mit Ergebnissen der Stiftung Warentest

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 25.10.2012, Az.: 6 U 186/11 entschieden, dass ein Unternehmen welches ein Produkt mit dem Testergebnis „gut“ nach Stiftung Warentest bewirbt, hinreichend deutlich machen muss, dass andere getestete Konkurrenzprodukte mit „sehr gut“ bewertet…

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer