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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

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Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

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Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

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Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Corona: Animal Farm, oder: Wissenschaftliche Grundlage für PCR-Priorisierung und Verkürzung des Genesenenstatus

Sie haben es mitbekommen: kürzlich ist der Genesenenstatus von 6 auf (weniger als) 3 Monate verkürzt worden, weil neue wissenschaftliche Erkenntnisse dies erforderlich gemacht haben. Außerdem erfolgt nun eine PCR-Priorisierung, weil die Labore überlastet und zu wenige PCR-Testes vorhanden sind. So lauten die offiziellen Nachrichten.

Nun zu dem eher inoffiziellen Hintergrund, der sich zum Teil belegen, zum Teil erahnen lässt: ob der Genesenenstatus nach 3 Monaten endet oder nicht doch 6 Monate andauert, hängt zunächst einmal davon ab, ob Sie ein normaler Bürger sind oder ob Sie im Bundestag tätig sind. Offenbar gibt es (nicht für die Öffentlichkeit bestimmte) wissenschaftliche Belege dahingehend, dass nur normale Bürger nach 3 Monaten nicht mehr genesen sind, denn im Bundestag gilt weiterhin als Genesen, wenn der Erregernachweis mittels PCR-Test mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.

Quelle: https://www.bundestag.de/allgemeinverfuegung

Die betreffende Regelung finden Sie recht weit unten auf der Seite, namentlich in der Anlage 1 unter § 2 Begriffsbestimmungen, Nr. 5.

Diese Unterscheidung mag auf den ersten Blick überraschen, sie deckt sich aber mit Untersuchungen der Langzeit-Antikörperreaktion nach SARS-CoV-2-Infektion, die das Paul-Ehrlich-Institut in Zusammenarbeit mit der Universität Frankfurt am Main durchgeführt haben.

Im Rahmen dieser Untersuchungen ist es möglich gewesen, bei Genesenen schützende Antikörper für einen Zeitraum von mehr als 430 Tagen nachzuweisen.

Quelle: https://www.pei.de/DE/newsroom/pm/jahr/2022/03-antikoerper-sars-cov-2-infektion-neue-erkenntnisse-sensitivitaet-nachweisdauer-antikoerpertests.html

Es ist vor diesem Hintergrund absolut nachvollziehbar, den Zeitraum, für den jemand als Genesen gilt, auf 90 Tage zu verkürzen, weil… nun, die überzeugende und in sich schlüssige Begründung wird sicherlich noch nachgereicht.

Nun zum Thema PCR-Priorisierung: hinsichtlich PCR-Tests besteht ein großes Problem, das weniger ihre Verfügbarkeit oder die Auslastung der Laborkapazitäten betrifft. Das Problem besteht noch nicht einmal darin, dass PCR-Tests an sich für den angestrebten Zweck ungeeignet sind, weil sie nicht zwischen vermehrungsfähigen Viren und „toten“ Virustrümmern unterscheiden können.

Das größte Problem bei PCR-Tests ist vielmehr, dass derjenige, der einmal ein positives Testergebnis erlangt, anschließend für einen gewissen Zeitraum als genesen gilt. Das passt nicht mit Blick auf das Ziel, möglichst zeitnah eine möglichst hohe Impfquote zu erreichen. Es war vor diesem Hintergrund bereits ein wohlüberlegter Schritt, den Genesenenstatus auf höchstens 90 Tage zu verkürzen, so dass anschließend ein Grund zum „Impfen“ besteht. Geradezu genial ist es allerdings, die Vornahme eines PCR-Tests zu verhindern, indem man über die PCR-Priorisierung vor allem medizinisches Personal insbesondere in Krankenhäusern, Arztpraxen und in der Pflege sowie Hochrisikopatienten erfasst. Denn ohne PCR-Test für alle anderen kein Genesenennachweis, so dass erst Recht ein Grund zum „Impfen“ besteht.

Nur damit wir uns richtig verstehen: das gerade Beschriebene ist kein Witz, keine Satire und auch kein vorgezogener Aprilscherz. Vielmehr: so sehen auf wissenschaftliche Erkenntnisse gestützte Maßnahmen im besten Deutschland aller Zeiten aus.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

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Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer