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Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

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Corona: Nicht mehr ansteckend nach Impfung?

Vor einiger Zeit habe ich in einem der auf unserer Seite veröffentlichten Beiträge zu Corona (Link) Folgendes geschrieben:

„Meiner persönlichen Vermutung nach dürfte es eher so sein, dass die Impfung lediglich die eigene Erkrankung verhindert. Ich mache das im Wesentlichen an zwei Überlegungen fest (…)“, um sodann einen der beiden Gründe etwas näher auszuführen.

„(…) erstens haben uns (angeblich führende) Virologen seit Beginn der Pandemie erzählt, dass bei Corona asymptomatische Infektionen eine wesentliche Rolle spielen. Mit anderen Worten: der Infizierte trägt das Virus in sich, zeigt aber keine Symptome. Jemand, der keine Symptome zeigt, ist meinem Verständnis nach nicht krank – also genau der Effekt, der auch durch eine Impfung erreicht werden soll. Wenn das Virus aber schon bei einer „natürlichen“ Infektion trotzdem weitergegeben werden kann, obwohl jemand asymptomatisch ist, dann wird das vermutlich nach einer Impfung nicht viel anders sein.“

Meine zweite Überlegung habe ich damals nicht näher ausgeführt, sondern wollte dies nachreichen. Wenige Tage nachdem ich den Artikel veröffentlicht habe, bin ich sodann im Internet auf eine Quelle gestoßen, in der meine zweite Überlegung – deutlich besser, als ich dies selbst gekonnt hätte – dargestellt worden ist. Ich habe den Artikel sodann als Lesetipp verlinkt,

Quelle: https://www.spektrum.de/news/impfstoffe-warum-auch-geimpfte-das-virus-verbreiten-koennten/1824145

und in der Folge keinen weiteren Artikel mehr veröffentlicht.

Eigentlich hatte ich geplant, mich zu dieser Thematik nochmals zu äußern, wobei der Inhalt des Artikels dann der gewesen wäre, dass eigentlich nur die zweite Überlegung einigermaßen zutreffend sein dürfte, weil es – so zumindest meine (dieses Mal: echte) Überzeugung – asymptomatische Ansteckungen wohl nicht gibt, diese aber gut als Rechtfertigung für die verschiedenen Grundrechtseingriffe dienen.

Tatsächlich gibt es eine recht umfangreiche Studie aus Wuhan mit rund 10 Millionen Teilnehmern / Probanden, aus der man durchaus schließen kann, dass asymptomatische Ansteckungen keine Rolle spielen.

Quelle: https://www.nature.com/articles/s41467-020-19802-w

Wie wir nun am Wochenende erfahren durften, soll es aus Israel vielversprechende Studienergebnisse geben, die wohl zeigen, dass der Impfstoff von BioNTech auch die Weitergabe des Virus durch Geimpfte verhindert. Die Studie ist bislang nicht veröffentlicht und kann daher noch nicht bewertet werden; auffällig ist aber, dass die Studie von Pfizer/BioNTech (dem Impfstoffproduzenten) und dem israelischen Gesundheitsministerium (also der Behörde, die die Impfungen vornehmen lässt), stammt. Für mich klingt das ein bisschen so, als würde unsere Kanzlei eine Studie durchführen, die dann bestätigt, dass wir die beste Kanzlei Deutschlands sind – über die Aussagekraft ließe sich womöglich streiten.

Diese Zweifel will ich aber einmal hintanstellen und stattdessen annehmen, dass nach Impfung mit dem Impfstoff von BioNTech Geimpfte nicht mehr ansteckend sind. Das wäre größtenteils eine gute Nachricht, auch wenn nach der Studie „nur“ 90% der Ansteckungen verhindert würden (mithin ein gewisses Restrisiko dennoch bestehen würde).

Hier soll es um einen anderen Punkt gehen: erst vor 4 Tagen hatte ich in meinem Beitrag „Der Blick in die Glaskugel“ vorhergesagt, dass es zum Thema Impfpflicht / Sonderrechte für Geimpfte sicherlich noch einige Diskussionen geben wird. Und tatsächlich sind diese schon unmittelbar nach der Nachricht über die Studie begonnen worden.

Die Welt hat hierzu einen interessanten Kommentar von Jan-Marco Luczak, rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, veröffentlicht:

„Dabei geht es weder um Sonderrechte noch um Privilegien für Geimpfte, sondern um die Wiederherstellung grundrechtlicher Freiheit.“ Luczak sagte weiter: „Wenn feststehen sollte, dass Menschen nach einer Impfung nicht mehr infektiös sind, entfällt der Grund für die staatlichen Eingriffe. Beschränkungen dennoch aufrechtzuerhalten wäre verfassungsrechtlich nicht zu legitimieren.“

Weiter zitiert die Welt auch den Rechtsprofessor Steffen Augsberg, der auch Mitglied im Deutschen Ethikrat ist:

„Je mehr Erkenntnisse wir haben, dass die Ansteckungsgefahr signifikant reduziert wird, desto weniger können wir rechtfertigen, dass Geimpfte Freiheiten nicht zurückerhalten.“

Laut Augsberg

„gebe unter „Verfassungsrechtlern auch kaum Dissens, dass die umfassendsten Grundrechtseinschränkungen, die wir in der Geschichte der Bundesrepublik hatten, für kaum ansteckende Personen nicht rechtfertigbar wären.“

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article226815659/Corona-Dann-lassen-sich-Grundrechtsbeschraenkungen-nicht-laenger-rechtfertigen.html

Was mich an den Äußerungen ein wenig stört: dass die Aussagen sich nur auf die Wiederherstellung der Grundrechte von Geimpften beziehen.

Man kann diesen Punkt nämlich durchaus weiterdenken: angenommen, Geimpfte sind nach einer Impfung nicht mehr ansteckend und dürfen daher völlig zu Recht nicht mehr in ihren Grundrechten eingeschränkt werden.

Was gilt dann hinsichtlich asymptomatischer Personen, wenn diese nicht (oder nur wenig) ansteckend sind? Soweit ich es beurteilen kann, steht der Nachweis, dass es asymptomatische Ansteckungen gibt, nach wie vor aus – ein Grund mehr, die aktuellen Maßnahmen zu hinterfragen.

Hierzu noch die folgende Information: das RKI geht davon aus, dass asymptomatische Ansteckungen eine untergeordnete Rolle spielen.

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html;jsessionid=471B7C7832DCF381B5527EDC59F5F3CE.internet061?nn=13490888#doc13776792bodyText3

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Ulrich Schreiner und Matthias Lederer