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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Corona: Von Lockdown zu Lockdown zu Lockdown…

Wenn in der nächsten Woche wieder einmal die von unserer Verfassung nicht vorgesehene Ministerpräsidentenkonferenz tagen wird, um wieder einmal über die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus zu diskutieren, wird es wahrscheinlich wieder einmal darauf hinauslaufen, dass der bereits seit Anfang November (bzw. in Berchtesgaden schon ein wenig länger) andauernde Lockdown nochmal verlängert und ggf. auch nochmal verschärft wird.

Nach wie vor lässt sich indessen festhalten: überzeugende Studien, die den Nutzen eines Lockdowns belegen, fehlen nach wie vor (während gleichzeitig die Studien, die das Gegenteil nahelegen und Lockdowns dafür stattdessen als Ursache für verschiedene Schäden wirtschaftlicher wie gesundheitlicher Natur verantwortlich machen, mehr werden) und auch der Umstand, dass der bald ein halbes Jahr andauernde Lockdown offensichtlich nicht geeignet ist, das Infektionsgeschehen einzudämmen, zeigt die Sinnlosigkeit der Maßnahme.

Aber: was soll’s. Nachdem wir den Wellenbrecher-Lockdown, den Lockdown-Light, einen harten Lockdown und was weiß ich nicht alles hatten, sollten es jetzt dann der Brücken-Lockdown oder Ruck-Zuck-Lockdown, wahlweise auch Bundes-Lockdown, reißen.

Alles klar. Warum auch nicht, es ist sicher sinnvoll, das, was bislang nicht funktioniert hat, gleich nochmal zu machen. Wenigstens haben wir die Zusage von unserem Bundeskanzler Frau Angela Merkel, dass es diesmal nur ein kurzer Lockdown sein wird… wer ist so naiv und glaubt das eigentlich?

Da ich immer und ganz gern etwas vorausplane, habe ich mir schon einmal Gedanken gemacht, wie wir die dem Brücken-Lockdown oder dem Ruck-Zuck-Lockdown folgenden Lockdowns nennen könnten.

Meine Ideen bislang: Pfingst-Lockdown, Post-Pfingst-Lockdown, Frühsommer-Lockdown oder vielleicht einfach nur Dauer-Lockdown.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer