Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Dauerthema: Abmahnung Privatverkauf / Gewerblicher Handel
Im Rahmen eines Mandats ist mir wieder einmal eine Abmahnung zur Bearbeitung übergeben worden, in der es um den Vorwurf geht, der Abgemahnte habe zu Unrecht als privater Verkäufer bei eBay gehandelt, obwohl er tatsächlich gewerblicher Händler sei. Es handelt sich dabei um ein echtes Dauerthema: Händler haben eine Vielzahl von gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, so dass bei einem Auftreten als Schein-Privater häufig Abmahnungen folgen. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird vorliegend auch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert.
Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich hier um ein außergerichtliches Verfahren, mit dem verschiedene Ansprüche schnell und kostengünstig durchgesetzt werden können.
Welche Ansprüche werden mit einer Abmahnung geltend gemacht?
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dient der Geltendmachung unterschiedlicher Ansprüche.
Erst einmal geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Vereinfacht ausgedrückt ist Inhalt eines Unterlassungsanspruchs, dass ein rechtswidriges Verhalten für die Zukunft abzustellen ist. Bei Bestehen das Anspruch kann beispielsweise eine Unterlassungserklärung gefordert werden. Es reicht grundsätzlich nicht aus, den Rechtsverstoß nur abzustellen.
Neben dem Unterlassungsanspruch können mit einer Abmahnung weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
Hierzu gehört beispielsweise der Anspruch auf Erstattung der angefallenen Kosten für den Ausspruch der Abmahnung. Dieser stellt sicher, dass bei einer berechtigten Abmahnung der Abmahnende nicht auf ihm entstandenen Kosten sitzen bleibt. Zusätzlich bestehen Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.
Der Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung
Der mit einer Abmahnung verbundene Unterlassungsanspruch ist der wichtigste Punkt, den es zu klären gilt. Das gilt einmal aus rechtlichen Gründen, zum anderen auch aus finanziellen Erwägungen. Der Unterlassungsanspruch kann beispielsweise sowohl mit einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage geltend gemacht werden. Die Kosten aus Unterlassungsverfahren können allgemein als hoch bezeichnet werden. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.
Gerade Unternehmer, die langfristig planen müssen, müssen daher sorgfältig abwägen.
Erstattungsansprüche, die neben dem Unterlassungsanspruch erhoben werden, sind dagegen nur ein Teilproblem. Insoweit sollte man sich nicht von möglicherweise zunächst hoch erscheinenden Kosten täuschen lassen.
Richtige Reaktion nach einer Abmahnung
Wie im Einzelfall zu reagieren ist, hängt vor allem von den erhobenen Vorwürfen und der Sachlage ab.
Die Reaktionsmöglichkeiten können in der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder aber auch einem gerichtlichen Streit bestehen. Es kann hier nicht pauschal zu einer bestimmten Vorgehensweise geraten werden, die immer erfolgreich ist. Grundsätzlich müssen Sachverhalt und Rechtslage umfassend geprüft werden, ehe eine Reaktion erfolgt. Es ist sinnvoll, hier einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Angesichts der normalerweise knapp bemessenen Fristen ist eine schnelle Reaktion erforderlich. Denn bei einer Überschreitung von Fristen drohen kostspielige Gerichtsverfahren.
Was Sie jetzt tun müssen
Handeln Sie auf keinen Fall vorschnell – Stress oder Angst nach Erhalt der Abmahnung sind die schlechtesten Ratgeber.
- Rufen Sie nicht bei Gegner an oder nehmen Sie sonst Kontakt mit ihm auf, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde
- Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet – in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
- Vertrauen Sie nicht auf Ratschläge, in denen Ihnen geraten wird, die Abmahnung weg zu werfen
- Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
- Lassen Sie sich durch einen mit der Materie vertrauten Anwalt beraten
Gern helfe ich Ihnen dabei, das Problem zu lösen.