Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Debcon Abmahnung
Seit einigen Tagen ist die Debcon GmbH aus Witten einigen Abgemahnten der Kanzlei U+C Rechtsanwälte ein Begriff. Offene Forderungen wurden kürzlich unter Ankündigung eines SCHUFA-Eintrages, sollte die unbestrittene Forderung nicht erfüllt werden, sowie unter knapper Fristsetzung zur Zahlung angefordert.
Meiner Einschätzung nach ist es empfehlenswert, den Forerungen in jedem Fall zu widersprechen. Ich halte die betreffenden Forderungen in jeder Angelegenheit für zu hoch bemessen und mindestens angreifbar, selbst wenn die sie auslösende Urheberrechtsverletzung tatsächlich stattgefunden haben sollte.
Dem ist man sich offenbar auch seitens der Gläubiger bewusst. Wie aus anderen Abmahnangelegenheiten bekannt, wird auch jetzt in den Folgeschreiben der Debcon GmbH in jedem einzelnen Fall, der mir vorgelegt wurde, eine deutliche Reduzierung der Ursprungsforderung vorgenommen. Diese beläuft sich regelmäßig auf weniger als 40% der Gesamtforderung (und liegt damit erneut unter den Beträgen, die in der ursprünglichen Abmahnung angenommen wurden).
Wenn auch Sie Post von der Debcon erhalten haben, so können Sie sich für eine Beratung an uns wenden.
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