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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Debcon GmbH macht Forderungen aus 2012 für M.l.C.M. MIRCOM lnternational Content Management & Consulting LTD geltend

Kürzlich ist mal wieder die Debcon GmbH aus Bottrop wieder in Erscheinung getreten und macht offenbar in Altfällen – teilweise reichen diese bis ins Jahr 2012 zurück – Zahlungsansprüche geltend. Auftraggeberin ist die M.l.C.M. MIRCOM lnternational Content Management & Consulting LTD, die sich zum damaligen Zeitpunkt üblicherweise von der damals als Abmahnkanzlei bekannten Augsbuger Rechtsanwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller vertreten lassen hat. Nach unserer Kenntnis ist die Kanzlei aber schon seit einigen Jahren nicht mehr in diesen Fällen tätig. Einige der Altfälle werden nun offenbar wieder aufgegriffen, allerdings eben nicht durch die damals mandatierte Anwaltskanzlei, sondern ein Inkassobüro, das schon mehrfach in Verbindung mit Filesharing-Forderungen aufgetreten ist.

In den mir vorliegenden Schreiben wird jeweils der Vorschlag unterbreitet, die Angelegenheiten durch Zahlung eines Einigungsbetrages von 490,00 Euro zu beenden.  Eine durchaus stattliche Summe, bedenkt man, dass es sich nahezu ausschließlich um Werke aus dem Bereich der Pornographie handelt. Hier haben einige Gerichte in der Vergangenheit Schadenersatzforderungen zugesprochen, die sich im Rahmen zwischen ca. 100,00 und 200,00 Euro bewegt haben (wohlgemerkt: wenn die Täterschaft des Anschlussinhabers angenommen werden konnte), so dass das Vergleichsangebot durchaus fragwürdig erscheint. Selbstverständlich kommt es immer auf den Einzelfall an, allerdings sollte keinesfalls vorschnell der Vergleichsvorschlag angenommen werden und bezahlt werden.

Sinnvoll ist es immer, den Einzelfall zu prüfen. Das gilt umso mehr, als dass die Ausführungen in dem Schreiben von Debcon teilweise deutlich an der Rechtswirklichkeit vorbeigehen: so wird mit exorbitant hohen Kostenrisiken gedroht, die in den vorliegenden Konstellationen unserer Erfahrung nach schlicht und einfach ausgeschlossen sind, oder es wird darauf hingewiesen, dass man sich seitens der Debcon GmbH auch mit der Benennung des Täters zufrieden geben würde. Insoweit verweisen wir gerne darauf, dass es gerade keine Pflicht gibt, den Täter vorgerichtlich zu benennen: ein entsprechendes Urteil haben wir für einen unserer Mandanten vor dem BGH erstritten (vgl. https://www.schreiner-lederer.de/bgh-zu-vorgerichtlicher-antwortpflicht-filesharing-bgh-urteil-vom-17-12-2020-i-zr-22819-urteil-im-volltext/).

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

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unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer