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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Der Rat von der Rechtsschutzversicherung

Zuletzt zeigte sich aus einigen Anfragen, dass Abgemahnte zuweilen nach Erhalt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung zunächst bei der eigenen Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage einholen wollten, bevor sie sich an einen Anwalt wenden würden. Die meisten Rechtsschutzversicherer übernehmen Kosten für die anwaltliche Beratung in solchen Fällen jedoch nicht (wenngleich es gelegentlich vorkommt, dass die Kosten auf Kulanz übernommen werden). Dafür wurde den Versicherten ein – aus unserer Sicht – nur teilweise richtiger, im Übrigen jedoch eher schlechter Rat mittels einer ersatzweise durchgeführten kostenlosen Erstberatung gegeben. Grundsätzlich scheint hier des Öfteren empfohlen zu werden, zwar eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben (soweit richtig), gleichzeitig aber eine Zahlung in Höhe von 100,00 EUR zu leisten, um die Angelegenheit damit zu beenden.

Dieses Vorgehen ist jedoch bedenklich, insbesondere wenn auf ein entsprechendes Begleitschreiben verzichtet wird. Jedenfalls die Zahlung wird man als Schuldanerkenntnis werten können, so dass das Problem alles andere als gelöst ist.

Eine Zahlung sollte keinesfalls vorgenommen werden, vielmehr bietet sich zusätzlich zur Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung ein Begleitschreiben an, das auf den jeweiligen Einzelfall eingeht. Was in einem solchen Schreiben enthalten sein sollte und was nicht, sollte nach Möglichkeit erst nach anwaltlicher Beratung oder am besten durch einen Anwalt formuliert werden.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer