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Der Sachmangel beim E-Auto-Kauf
Immer mehr Menschen entdecken ihr Interesse für Elektroautos. Sehr wahrscheinlich wird der im Wachstum begriffene Markt für Elektrofahrzeuge auch zukünftig eine vergleichbare Entwicklung nehmen. Unterstützt wird diese Entwicklung durch staatliche Förderprogramme und immer mehr Lademöglichkeiten.
Mit dem wachsenden Kundeninteresse ist es auch kein Wunder, dass immer mehr Hersteller entweder vollständig oder immer größerem Ausmaß auf die Produktion und den Verkauf neuer Elektroautos setzen. Auch die technische Seite von Elektrofahrzeugen weiß zu überzeugen, wobei ein Hauptaugenmerk derzeit vor allem auf der Verbesserung der Reichweiten liegt.
Allerdings können nach dem Fahrzeugkauf auch Probleme auftreten. Das gilt sowohl bei klassischen Verbrennerfahrzeugen wie auch bei Elektroautos. Es kann sich dabei um „kleinere“ Probleme z.B. mit der Lackierung des Fahrzeugs handeln, genauso gut können aber Mängel auftreten, die deutlich schwerwiegender sind und die Sicherheit betreffen. Gut zu wissen: kein Käufer muss sich mit einem mangelhaften Fahrzeug zufrieden geben.
Die Mängelrechte des Käufers
In rechtlicher Hinsicht ist auch der Kauf eines Elektroautos ein normaler Kaufvertrag. Die gesetzlichen Regelungen zum Kaufvertrag finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die wichtigste Pflicht des Verkäufers: er schuldet Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs, und zwar so, dass dieses frei von Sach- oder Rechtsmängeln ist. Wer die Sache kauft, muss indessen den Kaufpreis bezahlen. Detaillierte Regelungen finden sich insoweit in den jeweiligen Kaufverträgen; außerdem ist immer das Gesetz zu berücksichtigen. Gut zu wissen: das Gesetz enthält einige spezielle Schutzvorschriften für Verbraucher, von denen nicht zu Lasten des Käufers abgewichen werden darf. Keine Sorgen: auch Unternehmer werden nicht schutzlos gestellt.
2022 bringt Änderungen des Kaufvertragsrecht mit sich
Am 01.01.2022 sind sehr viele Änderungen im Schuldrecht erfolgt, die sich auch auf Kaufverträge auswirken. Wichtige Änderungen hat es zum Beispiel beim Begriff des Sachmangels gegeben, der nun deutlich umfassender definiert ist als nach dem alten Kaufrecht. Für das weitere Vorgehen ist es jeweils von Bedeutung, wo der Mangel auftritt: am Fahrzeug selbst, oder einem digitalen Element des Fahrzeugs (z.B. Navi oder Touchscreen). Bei einem Mangel, der sich auf das Fahrzeug selbst bezieht, sind Rechtsgrundlage der Mängelrechte die §§ 434 ff. BGB. Betrifft der Mangel andererseits ein digitales Element des Fahrzeugs, dann muss die weitere Prüfung nach den §§ 327 ff. BGB erfolgen. Die Regelungen der §§ 327 ff. BGB setzen die Richtlinie der EU über digitale Inhalte und Dienstleistungen ins nationale Recht um.
Die Mägenlrechte sehen allgemein vor, dass der Käufer Nacherfüllung verlangen kann, vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen beenden oder den Preis mindern kann. Daneben stehen noch außerdem Ansprüche auf Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei mangelhaftem Elektroauto
Geht es um die Geltendmachung der Mängelrechte, so sollte eine Beratung und ggf. auch Vertretung durch einen im Kaufrecht erfahrenen Rechtsanwalt ins Auge gefasst werden. Empfehlenswert ist es einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der nicht nur die entsprechenden Rechtskenntnisse, sondern auch über angemessene technische Kenntnisse über Elektrofahrzeuge verfügt.
Nicht unerwähnt bleiben darf an dieser Stelle, dass die Beratung durch einen Rechtsanwalt Kosten auslöst. Sofern über die anfallenden Kosten keine Vereinbarung (z.B. ein Pauschal- oder Stundenhonorar) getroffen wird, richten diese sich nach dem Streitwert. Der Streitwert ist das wirtschaftliche Interesse, das Sie an der Angelegenheit haben. Geht es beispielsweise um die Behebung eines Mangels, so kommt es darauf an, welche Kosten die Behebung des Mangels verursachen würde. Bei einem Rücktritt ist der Kaufpreis des Fahrzeugs maßgeblich. Je nachdem, wie der Streitwert im Einzelfall zu bemessen ist, fallen dann auch die Rechtsanwaltskosten unterschiedlich hoch aus. Ferner spielt der Streitwert auch eine Rolle im gerichtlichen Verfahren, denn auch dort richten sich anfallende Kosten nach diesem Wert.
Im Einzelfall sollten die anfallenden Kosten vor Mandatserteilung möglichst genau beziffert werden. Es kann sein, dass anfallende Kosten und Gebühren – ggf. abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung – von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden. Zu betonen ist ferner: es kann sein, dass hinsichtlich anfallender Kosten ein Erstattungsanspruch gegen den Verkäufer besteht.
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Wir sind bereits in einer Vielzahl von Fällen für Mandanten tätig gewesen, wenn es nach dem Kauf eines Elektroautos zu Problemen gekommen ist. Selbstverständlich erfolgt die Beratung anhand unseres juristischen Fachwissens, wobei auch eine Fachanwaltschaft für das Verkehrsrecht besteht. Auch in unserer Kanzlei haben wir uns entschieden, auf E-Mobilität zu setzen, einschließlich der Anschaffung entsprechender Ladestationen. Hohes Interesse und Verständnis für die technischen Hintergründe sind ebenso vorhanden. Diese Situation gewährleistet, dass wir im Rahmen unserer Beratungspraxis nicht nur „Theoretiker“ sind, sondern auf eigene Erfahrungen setzen können.