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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

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(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Die Debcon GmbH zeigt sich innovativ: DebconDeal, DebconFlex und DebconAssistance

Ich hatte schon mehrfach über die Debcon GmbH berichtet. Seit geraumer Zeit macht die Debcon GmbH nämlich angeblich offene Forderungen aus älteren Filesharing-Verfahren geltend. Dabei hat sich das Inkassobüro schon in der Vergangenheit recht einfallsreich gezeigt („Schießen Sie kein Eigentor – senken Sie Ihren Schuldenfaktor-Schreiben“ von Debcon, in denen unter Bezugnahme auf die Fußball-WM ein „einmaliges“ Zahlungsangebot unterbreitet wurde).

Auch die aktuellen Schreiben von Anfang August wissen zu gefallen. Nunmehr hat die Debcon GmbH verschiedene Zahlungsmodelle entwickelt: Debcon Deal (als Einmalzahlung in Höhe von 500,- Euro), Debcon Flex (12 mal 50,- Euro) oder Debcon Assistance (12 mal 25,- Euro in Härtefällen).

DebconDeal, DebconFlex und DebconAssistance

Auch wenn die einzelnen Modelle schon dem Namen auf mich eher so klingen, als wären Sie auf die Einrichtung eines Girokontos ausgerichtet: innovativ bleibt man bei Debcon in jedem Fall.

Was leider nach wie vor fehlt ist eine Auseinandersetzung mit den rechtlichen Argumenten gegen die angebliche Forderung, die wir in den Verfahren bereits in der Vergangenheit mehrfach gegen die jeweiligen Forderungen vorgetragen hatten. Vielleicht wäre es sinnvoll, statt der immer wieder neuen und doch so bekannten Vergleichsvorschläge einmal die rechtlichen Einwendungen zu betrachten. Dann könnte die Debcon GmbH sich den angekündigten Schritt der gerichtlichen Geltendmachung sicherlich sparen.

Wer den Forderungen, die durch die Debcon GmbH bereits früher geltend gemacht wurden, bereits widersprochen hat, braucht hier an sich nicht zu reagieren (es sei denn, er möchte die von Debcon angebotenen Zahlungsmodelle nutzen). Ansonsten empfiehlt es sich, die Forderung bei Nichtbestehen zurückzuweisen oder dies über einen Anwalt tun zu lassen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer