Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
Die Streaming-Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte
Die Rechtsanwaltskanzlei U+C Rechtsanwälte Urmann & Collegen aus Regensburg geht derzeit im Auftrag der Firma The Archive AG aus der Schweiz wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Streaming gegen zahlreiche Internetnutzer vor. Die Abmahnungen beziehen sich derzeit allesamt auf pornographische Filmwerke, die der jeweils abgemahnte Anschlussinhaber auf der Seite redtube.com abgerufen haben soll.
Bisher waren Gegenstand der Abmahnungen folgende Filmwerke:
- Miriam’s Adventures
- Dream Trip
- Hot Stories
- Amanda’s Secrets
- Glamour Show Girls
Gefordert werden jeweils die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von pauschal 250,- EUR (hiervon 15,50 EUR Schadenersatz, 65,00 EUR Aufwendungen für Ermittlung pauschal und 169,50 EUR Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 1.080,50 EUR).
Diese Ansprüche leitet die Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus dem Streaming der oben genannten Filme über die Internetseite redtube.com ab.
Was genau ist Streaming? Streaming Media ist der Oberbegriff für Streaming Audio und Streaming Video (auch bekannt als Web-Radio und Web-TV) und bezeichnet aus einem Rechnernetz empfangene und gleichzeitig wiedergegebene Audio- und Videodaten. Den Vorgang der Datenübertragung selbst nennt man Streaming, und gestreamte Programme werden als Livestream oder kurz Stream bezeichnet.
Ob durch Streaming, genauer gesagt das Abrufen eines Streams, eine Urheberrechtsverletzung begangen wird, ist rechtlich umstritten. Eine kurze Einführung zum Thema Streaming finden Sie hier.
Derzeit gehen wir davon aus, dass mindestens 10.000,- Abmahnungen in der ersten Woche des Monats Dezember 2013 versandt worden sind. Die Abmahnungen wegen Streaming stellen dabei ein Novum dar: bislang galten Abmahnungen in diesem Bereich, jedenfalls für Nutzer von Streaming, als undenkbar.
Im Moment ist noch unklar, wie genau man an die Daten der Nutzer gelangt ist. Dem Ausspruch der jeweiligen Abmahnungen ging ein Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG voraus, wobei die dortigen Anträge durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrag der Schweizer Firma The Archive AG gestellt wurden. Angeblich sollen die IP-Adressen der Betroffenen mit einer speziellen Ermittlungssoftware namens „GladII 1.1.3“ gesammelt worden sein. Über die genaue Arbeitsweise des Programms sind allerdings noch keine Details bekannt.
Bislang richten sich sämtliche ausgesprochenen Abmahnungen ausschließlich an Kunden der Deutschen Telekom, allerdings wurde durch Herrn Rechtsanwalt Thomas Urmann (Gesellschafter der Kanzlei U+C Rechtsanwälte) bereits mitgeteilt, dass diese erste „Abmahnwelle“ nur der Anfang gewesen sei. Weitere Abmahnungen, auch betreffend Kunden anderer Telekommunikationsunternehmen würden bald folgen.