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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Die Streaming-Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte

Die Rechtsanwaltskanzlei U+C Rechtsanwälte Urmann & Collegen aus Regensburg geht derzeit im Auftrag der Firma The Archive AG aus der Schweiz wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Streaming gegen zahlreiche Internetnutzer vor. Die Abmahnungen beziehen sich derzeit allesamt auf pornographische Filmwerke, die der jeweils abgemahnte Anschlussinhaber auf der Seite redtube.com abgerufen haben soll.

Bisher waren Gegenstand der Abmahnungen folgende Filmwerke:

  • Miriam’s Adventures
  • Dream Trip
  • Hot Stories
  • Amanda’s Secrets
  • Glamour Show Girls

Gefordert werden jeweils die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von pauschal 250,- EUR (hiervon 15,50 EUR Schadenersatz, 65,00 EUR Aufwendungen für Ermittlung pauschal und 169,50 EUR Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 1.080,50 EUR).

Diese Ansprüche leitet die Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus dem Streaming der oben genannten Filme über die Internetseite redtube.com ab.

Was genau ist Streaming? Streaming Media ist der Oberbegriff für Streaming Audio und Streaming Video (auch bekannt als Web-Radio und Web-TV) und bezeichnet aus einem Rechnernetz empfangene und gleichzeitig wiedergegebene Audio- und Videodaten. Den Vorgang der Datenübertragung selbst nennt man Streaming, und gestreamte Programme werden als Livestream oder kurz Stream bezeichnet.

Ob durch Streaming, genauer gesagt das Abrufen eines Streams, eine Urheberrechtsverletzung begangen wird, ist rechtlich umstritten. Eine kurze Einführung zum Thema Streaming finden Sie hier.

Derzeit gehen wir davon aus, dass mindestens 10.000,- Abmahnungen in der ersten Woche des Monats Dezember 2013 versandt worden sind. Die Abmahnungen wegen Streaming stellen dabei ein Novum dar: bislang galten Abmahnungen in diesem Bereich, jedenfalls für Nutzer von Streaming, als undenkbar.

Im Moment ist noch unklar, wie genau man an die Daten der Nutzer gelangt ist. Dem Ausspruch der jeweiligen Abmahnungen ging ein Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG voraus, wobei die dortigen Anträge durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrag der Schweizer Firma The Archive AG gestellt wurden. Angeblich sollen die IP-Adressen der Betroffenen mit einer speziellen Ermittlungssoftware namens „GladII 1.1.3“ gesammelt worden sein. Über die genaue Arbeitsweise des Programms sind allerdings noch keine Details bekannt.

Bislang richten sich sämtliche ausgesprochenen Abmahnungen ausschließlich an Kunden der Deutschen Telekom, allerdings wurde durch Herrn Rechtsanwalt Thomas Urmann (Gesellschafter der Kanzlei U+C Rechtsanwälte) bereits mitgeteilt, dass diese erste „Abmahnwelle“ nur der Anfang gewesen sei. Weitere Abmahnungen, auch betreffend Kunden anderer Telekommunikationsunternehmen würden bald folgen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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