Elektrofahrzeuge erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Nicht zuletzt durch das angekündigte Ende von Verbrennerfahrzeugen wird auch…
FAREDS – Jens Kindervater – Frank Bülles – Kindervater – Hearbeat
Abmahnende Kanzlei: FAREDS
Rechteinhaber: Jens Kindervater und Frank Bülles
Betroffenes Werk: Kindervater – Hearbeat
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.
Der abgemahnte Musiktitel stammt aus einem sog. Top 100 Chartcontainer bzw. von einem Sampler, so dass der Erfahrung nach mit weiteren Abmahnungen gerechnet werden muss. Theoretisch besteht dabei die Möglichkeit, dass bis zu 100 Abmahnungen im Raum stehen – in der Praxis ist dies glücklicherweise nicht der Fall.
Unserer Einschätzung nach sollte in derartigen Fällen überlegt werden, vorbeugend tätig zu werden und so im Vorfeld ein hohes Kostenrisiko vermieden werden.
Die erhobenen Ansprüche sollten nicht ungeprüft erfüllt werden. Empfehlenswert ist eine vorherige anwaltliche Beratung.