Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, sich vor Erteilung des Mandates über die anfallenden Kosten bei einer Abmahnung wegen der Verletzung von Urheberrechten in Tauschbörsen (Filesharing) zu informieren. Anstelle der sich nach dem Gegenstandswert bemessenden Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bieten wir günstigere pauschale Honorare an, die sich nach dem erwarteten Arbeitsaufwand und der Forderungshöhe bemessen. Sämtliche Angaben verstehen sich jeweils inklusive der anfallenden Mehrwertsteuer und decken die gesamte außergerichtliche Fallbearbeitung (Beratung und Vertretung gegenüber der Gegenseite) durch spezialisierte Anwälte unabhängig von Zeit- und Arbeitsaufwand ab.
Ersteinschätzung oder Erstberatung
Im Rahmen unserer Ersteinschätzung bieten wir Ihnen eine knappe kostenlose Einschätzung zu Kosten und Risiken in Ihrer Angelegenheit.
Hier informieren wir Sie knapp über mögliche Kosten, die bei einer anwaltlichen Vertretung anfallen können, sowie insbesondere über die bestehenden Kostenrisiken aus der Abmahnung, so dass Sie anschließend entscheiden können, ob Sie sich anwaltlich vertreten lassen möchten. Ferner soll die Ersteinschätzung Ihnen ermöglichen, die erhobenen Ansprüche (Unterlassungsansprüche und Zahlungsansprüche) richtig einzuordnen.
Bitte beachten Sie: das Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung stellt keine umfassende konkrete Einzelfallberatung dar. Eine solche ist Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz grundsätzlich nur gegen Bezahlung erlaubt. Das Angebot ist beschränkt auf eine kurze Beratungsleistung, die wir nur direkt nach Erhalt einer Abmahnung anbieten. Nicht von dem Angebot umfasst ist eine kostenfreie Einschätzung bei fortgeschrittenem Verfahren (z.B. bei laufender Korrespondenz, Schriftverkehr mit Inkassounternehmen oder bei Erhalt eines Mahnbescheids), da hier eine kostenpflichtige Einzelfallbewertung erfolgen müsste. Ebenfalls nicht erfasst ist eine kostenfreie Einschätzung nach Erhalt einer Klage auf Unterlassung oder Schadenersatz, da Rechtsanwälten im gerichtlichen Verfahren ein Tätigwerden unterhalb der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verboten ist.
Sofern Sie hingegen eine umfassende Erstberatung wünschen – d.h. eine konkrete Prüfung Ihres Falles und einen Rat für das weitere Vorgehen – ohne dass Sie uns das Mandat anschließend zur Bearbeitung übertragen möchten, fallen hierfür Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an. Die Kosten sind abhängig vom Umfang der Beratung und der Schwierigkeit der Angelegenheit und richten sich nach § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Beratungskosten bei einer Einzelabmahnung
Sofern Sie uns mit der Bearbeitung einer Tauschbörsen-Abmahnung beauftragen wollen, werden wir mit Ihnen ein faires Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses bezieht sich auf die gesamte außergerichtliche Fallbearbeitung und umfasst das Führen der vollständigen Korrespondenz mit der Gegenseite bis hin zu möglicherweise notwendigen Vergleichsverhandlungen.
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse (Filesharing / p2p) erhalten haben, so werden wir Ihnen gerne weiter helfen. Nutzen Sie einfach unser umfangreiches Informationsangebot zu Abmahnungen u.a. durch die Kanzleien FAREDS, Kornmeier und Partner, Negele Zimmel Greuter Beller, Rasch Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Sasse und Partner, Frommer Legal (früher: Waldorf Frommer), WeSaveYourCopyRights u.v.a. um sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, so können Sie gerne mit uns in Kontakt treten.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung aus mehreren tausend Beratungen. Wir beraten Sie bundesweit und unkompliziert – per Telefon, Email oder im persönlichen Gesprächstermin. Wir helfen Ihnen dabei, Kostenrisiken zu minimieren – zu einem fairen Pauschalhonorar für die gesamte außergerichtliche Interessenwahrnehmung.
Bei der Bemessung unserer Pauschalhonorare berücksichtigen wir sowohl Ihr Kostenrisiko als auch den voraussichtlichen Arbeitsaufwand. Abhängig von diesen Voraussetzungen bieten wir Ihnen für die Bearbeitung einer Filesharing-Abmahnung ein Pauschalhonorar an, das unsere gesamte Tätigkeit abgilt.
Im Falle der Beauftragung beläuft sich unser Honorar für die vollständige Bearbeitung einer Abmahnung wegen Filesharing auf 180,- Euro (inkl. Mehrwertsteuer und Auslagen).
Sonderproblem: Mehrfachabmahnungen / Folgeabmahnungen bei TOP 100, Chartcontainern oder Samplern
Im Falle von (drohenden) Mehrfachabmahnungen / Folgeabmahnungen bei TOP 100, Chartcontainern oder Samplern besteht die Möglichkeit, sowohl vorbeugend oder auch erst bei Erhalt einer weiteren Abmahnung tätig zu werden.
Gerne erläutern wir Ihnen im Rahmen unserer Ersteinschätzung, welche Vorgehensweise im Einzelfall sinnvoll ist und welche Kosten damit einhergehen können.
Beratungskosten im gerichtlichen Verfahren
Die anfallenden Gebühren im gerichtlichen Verfahren richten sich nach den gesetzlichen Gebühren.