Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Folgen von Rechtsverstößen bei Vorliegen der Unternehmereigenschaft
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Gewerbliche eBay Verkäufer treffen eine Vielzahl von Belehrungs- und Informationspflichten. Zudem stehen gewerbliche Verkäufer oftmals in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu anderen Gewerbetreibenden.
Verstößt der gewerbliche Verkäufer gegen die ihm auferlegten gesetzlichen Verpflichtungen oder schädigt durch sein Verhalten Mitbewerber, droht ihm eine Abmahnung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Oft werden eine fehlerhafte Anbieterkennzeichnung oder eine nichtvorhandene bzw. fehlerhafte Widerrufsbelehrung gerügt. Aber auch Verstöße gegen die Preisangabenverordnung oder fehlerhafte AGB-Regelungen werden regelmäßig beanstandet.
Ferner sind Abmahnungen von Mitbewerbern wegen unlauteren Verhaltens (z.B. Rufschädigung, gezielte Behinderung von Mitbewerbern) keine Seltenheit.
Das Einstellen von Bildern auf der Online-Plattform eBay bzw. die Beschreibung des Kaufgegenstandes kann des Weiteren eine Urheber- oder Markenrechtsverletzung darstellen. Auch hier kann eine Abmahnung drohen.