Einzelne Teilbereiche dieser Internetpräsenz können Angaben zu Gegnern aus Mandaten, deren Bearbeitung uns übertragen wurde oder die uns im Rahmen von Mandatsanfragen bekannt geworden sind, enthalten.
Hinweis: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil des BVerfG vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 1625/06) ist die Veröffentlichung von Gegnerlisten im Internet zulässig. Die Gegnerliste (bzw. die Benennung einzelner Gegner in Artikeln auf dieser Internetpräsenz) ist jeweils nicht mit einer Wertung verbunden. Sie soll insbesondere dazu dienen, gleich gelagerte Fälle oder Abmahnungen zu erkennen und eine Kommunikation über diese zu ermöglichen. Mit dieser Liste ist keine grundsätzliche Wertung dahingehend verbunden, dass zum Beispiel ausgesprochene Abmahnungen der Gegner unberechtigt oder unseriös waren.
Die Veröffentlichung von Mandantenlisten ist hingegen wegen der anwaltlichen Pflicht zur Verschwiegenheit nicht zulässig.