Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Gewährleistung: Nacherfüllung in angemessener Frist
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Wie viel Zeit eine Nacherfüllung in Anspruch nehmen darf ist gesetzlich nicht geregelt. Der Käufer hat dem Verkäufer im Falle eines Sachmangels eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung (Reparatur) oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu setzen. Was unter „angemessen“ zu verstehen ist, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
Im Falle einer zu kurzen Fristsetzung wird von Gesetzes wegen eine längere Frist fingiert, so dass es keiner erneuten Fristsetzung bedarf.