Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Gewährleistungsausschluss für Privatverkäufer
Dieser Beitrag wurde zuletzt vor mehr als 6 Monaten bearbeitet. Möglicherweise sind die darin enthaltenen Informationen nicht mehr aktuell. Im Zweifel sollten Sie eine anwaltliche Beratung im Einzefall in Anspruch nehmen.
Wenn Sie als Privatverkäufer auf eBay verkaufen, sind Sie bei Vorliegen eines Sachmangels grundsätzlich dazu verpflichtet, ebenfalls die gesetzliche Gewährleistung zu bieten.
Rechtsfolge ist, dass dem Käufer im Falle eines Sach- oder Rechtsmangels die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach § 437 BGB zustehen.
Um dies zu verhindern, können Privatverkäufer jedoch die Gewährleistung ausschließen. Ein solcher Gewährleistungsausschluss sollte knapp formuliert sein: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.“ oder „Die Gewhrleistung ist ausgeschlossen.“