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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Gewerbeauskunft Zentrale – Deutsche Direkt Inkasso

Aktuell schreibt die Deutsche Direkt Inkasso aus Köln vermeintliche Kunden der Gewerbeauskunft Zentrale an und fordert angeblich ausstehende Beträge an. Meines Erachtens sollten Empfänger des Schreibens sich von den darin enthaltenen Ausführungen nicht zu sehr beeindrucken lassen. Zwar sollte das Schreiben grundsätzlich nicht unbeachtet gelassen werden, schon aus dem Grund, dass andernfalls ein SCHUFA-Eintrag drohen könnte. Allerdings ist meiner Auffassung nach grundsätzlich davon auszugehen, dass die Forderungen der Gewerbeauskunft Zentrale nur dann bestehen, wenn ein entsprechender Vertrag tatsächlich bewusst und gewollt geschlossen wurde. Nach den bisherigen Erfahrungen, die wir in der Mandatsbearbeitung mit der Gewerbeauskunft Zentrale gemacht haben, dürfte das nur in sehr wenigen Fällen tatsächlich so sein. Vielmehr dürften die Verträge regelmäßig als sittenwidrig einzustufen oder wenigstens aufgrund einer arglistigen Täuschung anfechtbar. Vor diesem Hintergrund ist meines Erachtens eine anwaltliche Beratung im Einzelfall mit dem Ziel der Abwehr der Forderung empfehlenswert.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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