Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
Gewerbeauskunft Zentrale – Deutsche Direkt Inkasso
Aktuell schreibt die Deutsche Direkt Inkasso aus Köln vermeintliche Kunden der Gewerbeauskunft Zentrale an und fordert angeblich ausstehende Beträge an. Meines Erachtens sollten Empfänger des Schreibens sich von den darin enthaltenen Ausführungen nicht zu sehr beeindrucken lassen. Zwar sollte das Schreiben grundsätzlich nicht unbeachtet gelassen werden, schon aus dem Grund, dass andernfalls ein SCHUFA-Eintrag drohen könnte. Allerdings ist meiner Auffassung nach grundsätzlich davon auszugehen, dass die Forderungen der Gewerbeauskunft Zentrale nur dann bestehen, wenn ein entsprechender Vertrag tatsächlich bewusst und gewollt geschlossen wurde. Nach den bisherigen Erfahrungen, die wir in der Mandatsbearbeitung mit der Gewerbeauskunft Zentrale gemacht haben, dürfte das nur in sehr wenigen Fällen tatsächlich so sein. Vielmehr dürften die Verträge regelmäßig als sittenwidrig einzustufen oder wenigstens aufgrund einer arglistigen Täuschung anfechtbar. Vor diesem Hintergrund ist meines Erachtens eine anwaltliche Beratung im Einzelfall mit dem Ziel der Abwehr der Forderung empfehlenswert.