Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss – Liebe ist nur ein Wort
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Rechteinhaber: Concorde Filmverleih GmbH
Betroffenes Werk: Liebe ist nur ein Wort
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.
Hauptbestandteil einer Abmahnung ist immer der Unterlassungsanspruch. Betroffene sollten sich daher nicht von den zugegeben oft hohen Zahlungsforderungen beeindrucken lassen, sondern sich bewusst machen, dass der Unterlassungsanspruch in rechtlicher und finanzieller Hinsicht deutlich im Vordergrund steht.
In rechtlicher Hinsicht ist der Unterlassungsanspruch an das Risiko eines möglichen Schuldanerkenntnisses oder eines Zeugnisses gegen sich selbst gekoppelt, sofern er in der falschen Art und Weise erfüllt wird.
Außerdem zieht die Abgabe einer Unterlassungserklärung auch eine Vertragsstrafe nach sich, die im Verstoßensfall zu bezahlen wäre – dieser Punkt ist gewissermaßen auch ein finanzieller Aspekt, der bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung berücksichtigt werden muss.
In finanzieller Hinsicht sind vor allem die hohen Verfahrenskosten, die bei gerichtlicher Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs im Raum stehen, zu betrachten. Diese können schnell einen Bereich erreichen, in dem mehrere tausend Euro die Regel sein dürften.
Deswegen müssen Abgemahnte sich verdeutlichen, dass es immer zunächst um die Unterlassungsforderung, anschließend die Zahlungsforderung gehen muss. Da das Verständnis dieses Bereichs deutlich komplexer ist, empfiehlt sich insoweit eine anwaltliche Beratung.
Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Grundsätzlich sollte erst nach einer ausführlichen anwaltlichen Beratung auf das Abmahnschreiben geantwortet werden.