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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss – Waldorf Frommer – AC/DC – Black Ice

Uns erreicht eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an einem Werk der Sony Music Entertainment Germany GmbH , ausgesprochen durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer. Mit der Abmahnung werden ein Unterlassungsanspruch sowie Zahlungsansprüche, bestehend aus Schadenersatz und Anwaltskosten, geltend gemacht. Die vorgelegte Abmahnung betrifft das Musikalbum „AC/DC – Black Ice“.

Abmahnung wegen illegaler Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke

Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer

Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH

Betroffenes Werk: AC/DC – Black Ice

Filesharing-Abmahnung: So verhalten Sie sich richtig

Die Abmahnung richtet sich an den Anschlussinhaber des Internetanschlusses, der nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich als Täter einer solchen Rechtsverletzung vermutet wird.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, so ist es wichtig, dass Sie die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche zunächst einmal richtig einordnen.

Abmahnungen in der beschriebenen Art können nicht einfach als Betrug oder Abzocke bezeichnet werden. Es ist vielmehr nachvollziehbar, dass die jeweiligen Rechteinhaber sich gegen die rechtswidrige Verbreitung ihrer Werke schützen wollen. Aus rechtlicher Sicht stellt sich jedoch die Frage, in welchem Umfang die Ansprüche im Einzelfall bestehen.

Auch wenn die Summen in der Abmahnungen oft abschrecken, so kann gesagt werden, dass der Zahlungsanspruch nicht Hauptbestandteil der Abmahnung ist. Beträge in Höhe von mehreren hundert bis über tausend Euro können hier durchaus als Regelfall bezeichnet werden. Ob sie aber in diesem Umfang bestehen, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Uns sind durchaus Konstellationen bekannt, in denen die Ansprüche nicht in dem erhobenen Umfang bestehen.

Neben dem Zahlungsanspruch steht der Unterlassungsanspruch, der den Hauptbestandteil der Abmahnung bildet. Dies liegt daran, weil die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen von Unterlassungsansprüchen viel weitreichender sind.

Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches ist diese grundsätzlich ein Leben lang binden. Diese Bindung muss auch ernst genommen werden, da bei einem Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen wäre.

Aber auch in finanzieller Hinsicht kommt dem Unterlassungsanspruch wegen seines üblicherweise hohen Gegenstandswertes einige Bedeutung zu. Die aus einem solch hohen Gegenstandswert folgenden Anwalts- und Gerichtskosten lassen eine Abmahnung schnell zu einer teuren Angelegenheit werden. Es kann daher empfehlenswert sein, eine Unterlassungserklärung auch dann abzugeben, wenn der Anschlussinhaber nicht verantwortlich ist – nämlich zur Vermeidung von Kostenrisiken.

Es muss aber davor gewarnt werden, das Muster, das der Erklärung beiliegt, zu verwenden. Mit Abgabe der originalen Unterlassungserklärung dürfte im Regelfall ein Schuldankerkenntnis verbunden sein, so dass gegenüber den übrigen Ansprüchen keinerlei Einwendungen mehr möglich sind. Stattdessen sollte eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Weil die Unterlassungserklärung an diverse inhaltliche Formalien gebunden ist, sollte sie in jedem Fall von einem erfahrenen Anwalt erstellt werden.

Nach Erfüllung des im Vordergrund stehenden Unterlassungsanspruches geht es weiter noch um die offenen Zahlungsansprüche. Zahlungspflichten können je nach Einzelfall entfallen oder geringer ausfallen als in der Abmahnung dargestellt. Deswegen sollte hier ein pauschales Vorgehen vermieden werden.

Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten, deren Bestehen im jeweiligen Einzelfall überprüft werden sollte. Beispielsweise, wenn die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, ist zumindest der Schadenersatzanteil des geforderten Betrages zurückzuweisen. Betreffend die Anwaltskosten der Gegenseite können diese, entweder nach § 97a Abs. 2 UrhG oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), als niedriger anzusetzen sein als vorgetragen. Schließlich ist auch keineswegs gesagt, dass die angegebene IP-Adresse in jedem Fall ohne Fehler ermittelt worden und dem entsprechenden Anschlussinhaber überhaupt ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Diese und weitere Angriffspunkte sollten zusammen mit einem Anwalt besprochen werden.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer