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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

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Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

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Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

In eigener Sache: „Wollt ihr den totalen Lockdown?“

Liebe Leserinnen und Leser,

dieser „öffentliche Brief“ stellt wahrscheinlich ein Novum in unserem Kanzlei-Blog dar.

Anlass hierzu sind die aktuellen Entwicklungen in der Corona-Situation, die sich in dieser Woche ergeben haben und die auch wir in unserer Kanzlei mit zunehmender Verwunderung und Sorge zur Kenntnis nehmen.

Zu Beginn der Woche wurde in Bayern die Einführung einer Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im ÖPNV sowie im noch geöffneten Einzelhandel verkündet. Es handelt sich dabei um nur eine von vielen Maßnahmen, die möglicherweise in medizinischer Hinsicht sinnvoll sein mag (abschließend beurteilen kann ich das als Rechtsanwalt derzeit nicht), die sich allerdings meiner Wahrnehmung nach durchaus in eine Vielzahl widersprüchlicher und in Teilen rechtlich bedenklicher Regelungen einfügt.

Ich muss es leider offen zugeben: bislang habe ich einen Großteil dessen, was in den letzten Monaten passiert ist, mehr oder weniger schweigend zur Kenntnis genommen. Die Ankündigung der FFP2-Maskenpflicht hat allerdings bildlich gesprochen das Fass zum Überlaufen gebracht. Eine Formulierung, die ich im Übrigen in den letzten Tagen von jedem einzelnen meiner Gesprächspartner genauso vernommen habe. Und ich habe diese Woche sehr viele Gespräche geführt.

Warum ist das so? Nun, wie ich bereits oben geschrieben habe, kann ich den medizinischen Nutzen der FFP2-Masken nur eingeschränkt beurteilen. Es wirkt aber in höchstem Maße befremdlich, wenn über einen Zeitraum von vielen Monaten einfache Stoffmasken ausreichend gewesen sein sollen und nunmehr plötzlich eigentlich für Fachpersonal vorgesehene Masken von Normalbürgern getragen werden müssen.

Vor allem lässt es aus meiner Sicht folgenden Schluss zu: die bisherigen Maßnahmen waren nicht unzureichend, sondern falsch.

Als Rechtsanwälte haben wir selbstverständlich trotzdem auch in den letzten Monaten eine Vielzahl von Gerichtsterminen wahrnehmen müssen, wobei der Zutritt zu den Gerichten auch vom Tragen einer Maske abhängig war. Ausreichend sind oder waren jedenfalls bislang einfache Stoffmasken. Die Neuregelung legt den Schluss nahe, dass das bisherige Vorgehen, abgesehen von einem Maskenball, nicht viel wert war.

Doch dies ist nur einer von vielen Punkten, der die seit Monaten gemachte Politik alles andere als positiv erscheinen lässt.

Bereits seit April 2020 vertrete ich einige Mandanten, die in einer eher unerwarteten Weise negativ durch die Corona-Situation betroffen sind. Da wir in unserer Kanzlei kein Verwaltungsrecht anbieten, bewegen sich die meisten der Mandate in einem Bereich, den man erst einmal nicht mit Corona in Verbindung bringen würde: dem Äußerungsrecht. Im Regelfall geht es hierbei um Sachverhalte, in denen Fachleute wie z.B. Ärzte, mittlerweile aber auch Privatpersonen, sich öffentlich kritisch zu den ergriffenen Maßnahmen geäußert haben. Dies hat regelmäßig zur Folge, dass der Vorwurf erhoben wird, es handle sich bei den betreffenden Personen um Coronaleugner oder Covidioten und führt dazu, dass sie Ziel verschiedentlicher geschäftsschädigender Verhaltensweisen oder anderer Repressalien werden.

Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich sagen: bis heute kenne ich niemanden persönlich, der die Existenz des Virus leugnet, wohl aber unzählige Menschen, die die Maßnahmen kritisieren oder auch einfach nur nicht nachvollziehen können.

Denn eine Vielzahl der ergriffenen Maßnahmen ist unlogisch, weil in sich widersprüchlich, rechtlich bedenklich bis hin zu verfassungswidrig oder auch offenkundig nutzlos.

Lassen Sie mich Ihnen ein kurzes Beispiel nennen: ich habe das Glück, dass ich nicht nur am Heimatort meiner Eltern wohne, sondern dass der Weg, den ich zu meinen Eltern gehen muss, in etwa 3 Minuten gegangen werden kann. Wir sind damit zwar keine direkten Nachbarn, aber so gut wie. Besuche ich im Moment meine Eltern, dann darf ich das. Wollen meine Eltern indessen mich besuchen, dann dürfen sie das nicht. Und wehe, ich würde diesen Weg nach 21 Uhr gehen – in diesem Fall hätte ich gegen die Ausgangssperre verstoßen – obwohl ich auf diesem Weg niemand anderen treffen würde und das Infektionsrisiko damit bei 0 läge.

Eine solche Regelung ist nutz- und sinnlos.

Da ich dies nun so geäußert habe, bin ich vermutlich per Definition ebenfalls Coronaleugner bzw. Covidiot, denn eine solche Kritik ist derzeit nicht opportun.

Wenn dem aber so ist, dann bin ich stolz, Covidiot zu sein.

Ebenso, wie ich lange Zeit stolz gewesen bin, als Rechtsanwalt ein Organ der Rechtspflege zu sein.

Für Rechtsanwälte ist in der anwaltlichen Berufsordnung die Wahrheitspflicht geregelt. Aber nicht nur für den Rechtsanwalt selbst, sondern auch allgemein in den jeweiligen Verfahren gibt es verschiedene Regelungen, die sich mit der Wahrheit befassen. An dieser Stelle ließe sich nun sehr viel schreiben, aber um es kurz zu machen: die Wahrheit (oder jedenfalls das, was sich als Wahrheit feststellen lässt) ist ein Grundsatz (nicht nur in Gerichtsverfahren), der meiner Wahrnehmung nach in der Corona-Situation zunehmend an Bedeutung verliert. Denn für die Wahrheit ist es notwendig, dass Tatsachen ermittelt werden. Und sie müssen vollständig ermittelt werden.

Insbesondere meine ich das vor dem nachfolgenden Hintergrund: haben Sie das Gefühl, tatsächlich umfassend und richtig informiert zu sein? Wäre das nicht im Sinne der Wahrheit notwendig, um sich dann ein Bild machen und Entscheidungen treffen zu können?

Wie wir nun alle lesen dürfen, steht alsbald die nächste Verschärfung des Lockdowns an. Seit Anfang November wird – entgegen der früheren Zusage verschiedener Politiker, dass es einen zweiten Lockdown nicht geben wird – mit eben diesem Lockdown herumprobiert, mal verschärft, mal verlängert. Die Politik fährt hierbei eine Salami-Taktik: wissen Sie, wann der Lockdown endet? Wissen Sie, woran das Ende des Lockdowns geknüpft ist?

Wissen Sie, dass es auf der Seite des Bundesfinanzministeriums einen aktuellen Überblick zu Corona-Hilfen gibt, in dem sich die Formulierung findet „BEI SCHLIESSUNG direkt/ indirekt betroffen, in einem Monat Jan – Jun 21“?

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Bilder/Themen/Schlaglichter/2020-12-16-ueberbrueckungshilfe-III-zeitstrahl.html

Und wissen Sie auch, dass eine frühere Version dieses Überblicks noch ohne die verschleiernde Formulierung „direkt/ indirekt betroffen“ auskam und diese bereits am 16.12.2020 dort veröffentlicht war?

Quelle: https://2020news.de/lockdown-schon-geplant-bis-juni-2021/

Wäre es nicht angebracht, hierüber umfassend zu informieren?

Und wäre es nicht auch angebracht, wenn die Politik für getroffene Entscheidungen auch die Entscheidungsgrundlage darstellen würde?

Wie heute auf focus.de (dort im Nachrichten-Ticker) zu lesen ist, bezeichnete Herr Prof. Dr. Lauterbach die bisherige Wirkung des Lockdowns als enttäuschend.

Wissen Sie in diesem Zusammenhang, dass erst vor wenigen Tagen eine Studie veröffentlicht wurde, die im Ergebnis zeigt, dass Lockdowns kaum bis gar keine Wirkung haben? Und dass derartige Lockdowns eher geeignet sind zu schaden, als zu nutzen?

Quelle: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/eci.13484

Derzeit wird als Entscheidungsgrundlage für die Verlängerung/ Verschärfung des Lockdowns, bzw. einen totalen Lockdown, die Angst vor einer Virusmutation genannt. Herr Prof. Dr. Lauterbach etwa äußerte sich dahingehend, dass dies „wie eine neue Pandemie“ sei. Von der Studie erfahren Sie hingegen nichts.

Wäre es nicht anzunehmen, dass jemand, der als Experte in Corona-Fragen zitiert wird, eine solche Studie kennt? Und diese ggf. auch zur Grundlage einer Entscheidung gemacht wird?

Wie dem auch sei: leider habe ich wie viele andere auch viel zu lange geschwiegen.

Jetzt aber ist es genug.

Auch wenn wir aufgrund unserer Fachkompetenz, die nur bestimmte Rechtsgebiete umfasst, nicht in jedem einzelnen Fall behilflich sein und insbesondere keine verwaltungsrechtlichen Fälle übernehmen können, so können wir doch ein wenig dazu beitragen, was Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege tun können und müssen: nämlich im Zuge der Ermittlung der Wahrheit wahre Tatsachen herauszuarbeiten und unwahre Tatsachen als solche zu erkennen zu geben.

In einem ersten Schritt werden wir daher dazu übergehen, auf offensichtlich fragwürdige Abläufe – wie etwa die Ankündigung eines totalen Lockdowns in Ansehung des Umstands, dass ein Lockdown nicht hilft – in unregelmäßigen Abständen hinzuweisen.

Verstehen Sie mich nicht falsch: ich bin kein Experte in Gesundheitsfragen und würde mir nicht anmaßen, hier eine abschließende Bewertung vornehmen zu können. Ich sehe mich aber der Wahrheit als verpflichtet an und bin der Meinung, dass jeder, insbesondere diejenigen, die hier derart weitreichende Entscheidungen treffen, die Pflicht hat, sich umfassend mit den Tatsachen zu befassen. Und dass dann, wenn nicht klar ist, ob es sich um eine Tatsache oder bloß eine Vermutung handelt, auch darauf hingewiesen wird.

Jeder von uns sollte die Möglichkeit haben, sich umfassend zu informieren, dementsprechend alle Informationen zur Verfügung gestellt bekommen, die Möglichkeit haben, diese zu prüfen und darüber nachdenken zu können. Und erst dann entscheiden zu dürfen.

Vielleicht geht es Ihnen ja auch wie dem – meiner Wahrnehmung nach einem der wenigen kritischen –  Journalisten Boris Reitschuster, der sich gestern mit einem Hilferuf an seine Leser gewandt hat. Herr Reitschuster stellt fest: „Mein Verstand schafft es nicht (mehr), gewisse Dinge miteinander in Einklang zu bringen.“

Quelle:  https://reitschuster.de/post/sos-kanzleramt-prueft-riesen-lockdown/

Sollten auch Sie dieses Gefühl haben, dann mag das daran liegen, dass es betreffend „Corona“ erheblich mehr Informationen gibt als die, die uns in den gängigen Medien präsentiert werden oder die dort bestenfalls eine untergeordnete Beachtung finden.

Sofern auch Sie das Gefühl haben, dass manches einfach nicht zusammenpasst: vielleicht wird es Sie interessieren, dass es Unmengen von Quellen gibt, die Ihnen hier helfen können, einen größeren Blick auf die aktuelle Situation zu erhalten.

Einige davon sollen hier genannt werden, wobei wie immer gilt: informieren Sie sich umfassend, glauben Sie nichts, das einer Prüfung nicht standhält und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung. Denn nur auf diesem Wege lässt sich die Wahrheit ermitteln.

Corona Doks (eine Sammlung wenig beachteter Beiträge zum Thema Corona): https://www.corodok.de/

Corona Transition (eine Sammlung von Nachrichten rund um das Thema Corona): https://corona-transition.org/

Swiss Policy Research (eine Sammlung von „Fakten“ zu Covid-19): https://swprs.org/fakten-zu-covid-19/

Corona Ausschuss (ein durch die Kolleginnen Antonia Fischer und Viviane Fischer und die Kollegen Dr. Reiner Füllmich sowie Dr. Justus P. Hoffmann gegründeter Ausschuss, der eine umfassende Analyse der Corona-Situation versucht):  https://corona-ausschuss.de/

2020News (ein Nachrichten-Blog, betrieben von der Kollegin Viviane Fischer): https://2020news.de/

Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V. (ein Zusammenschluss von in Medizinberufen tätigen Personen und Wissenschaftlern, die sich mit der Corona-Situation befassen): https://www.mwgfd.de/

Ärzte für Aufklärung (Arbeitsgemeinschaft von Ärzten und Wissenschaftlern mit kritischem Blick auf die Corona-Situation): https://www.ärzte-für-aufklärung.de/

Lockdown Sceptics (ein englischsprachiges Nachrichtenblog zu Thema Corona): https://lockdownsceptics.org/

Ganz zum Schluss noch ein kleiner „Disclaimer“: die obigen Quellen spiegeln nicht zwangsläufig auch meine bzw. unsere Auffassung wieder, beinhalten aber viele Informationen, die möglicherweise Berücksichtigung finden sollten.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Ulrich Schreiner und Matthias Lederer