Auch das Jugendstrafrecht gehört zum Strafrecht und umfasst damit diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Anders als im Erwachsenenstrafrecht steht aber im Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende nicht die Bestrafung als solche im Vordergrund, sondern die Rechtsfolgen der Straftat eines Jugendlichen sind immer auch von einem Erziehungsgedanken getragen. Die Jugendstafe als solche ist daher nur das härteste Mittel, die dem Gericht zur Verfügung steht. In vielen Fällen werden bereits Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel ausreichend sein.
Sofern Sie sich möglicherweise strafbar gemacht haben, beraten wir Sie umfassend und sorgen für ein faires Verfahren. Als erfahrene Strafverteidiger unterstützen wir unsere Mandanten sowohl im polizeilichen Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Strafverfahren.
In der Rechtsanwaltskanzlei Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR aus Freising beraten Herr Rechtsanwalt Ulrich Schreiner und Herr Rechtsanwalt Matthias Lederer Sie zu allen Fragen aus dem Jugendstrafrecht.