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Klagen durch die Kanzlei Sasse und Partner
Aktuell reicht die Kanzlei Sasse und Partner offenbar auch Klagen im Auftrag der Splendid Film GmbH ein. Dabei werden regelmäßig Beträge von 1.105,80 EUR eingeklagt. Hiervon entfallen 250,00 EUR auf die Position Schadenersatz sowie 735,80 EUR auf die der Rechtsanwaltsgebühren (aus einem Gegenstandswert von 15.000,00 EUR). Weiter werden Ermittlungskosten durch die Guardaley Ltd in Höhe von 100,00 EUR geltend gemacht.
Meines Erachtens ist dabei schon fraglich, inwieweit die Ermittlungsergebnisse der Guardaley Ltd überhaupt verwertbar sind. Eine Entscheidung vom Landgericht Berlin vom 03.05.2011, Az.: 16 O 55/11, lässt nämlich im Hinblick auf die Ermittlungsergebnisse der Firma Guardaley Ltd. skeptisch werden. Das Gericht verweist in der Entscheidung darauf, dass das Unternehmen unzuverlässige Recherchedienstleistungen erbringe. Der Grund: es seien auch IP-Adressen von Nutzern ermittelt worden, die zwar Werke heruntergeladen haben, bei denen jedoch kein Upload stattgefunden habe. Damit läge dann jedoch gerade kein unerlaubtes öffentliches Zugänglichmachen der geschützten Werke vor.
Auch wenn aber eine Haftung besteht, so halte ich den angesetzten Gegenstandswert für zu hoch. Die Gerichte in Hamburg neigen zwar grundsätzlich dazu, hier höhere Werte anzunehmen. Ein Blick auf die Entscheidung des AG Halle an der Saale (Urteil vom 24.11.2009, Az. 95 C 3258/09) zeigt aber, dass dies keineswegs so sein muss. Hier nahm das Gericht einen Streitwert von nur 1.200,00 EUR an.