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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Klagen von Waldorf Frommer

Langsam aber sicher gehen die Rechteinhaber verstärkt auch vor Gericht gegen Abgemahnte vor. Heute wurden mir zwei Klagen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag verschiedener Rechteinhaber vorgelegt. Die Klageschriften sind mit knapp 40 Seiten verhältnismäßig umfangreich und stellen sehr ausführlich dar, welche Ansprüche vorliegend überhaupt geltend gemacht werden.

Im Gegensatz zu den Abmahnschreiben selbst, in denen viele Punkte sehr pauschal abgehandelt werden (dürfen), enthalten die Klageschriften nun umfangreiche Begründungen zur Höhe des Schadenersatzes. Auch wird dargestellt, wie die Rechtsverletzungen ermittelt worden sind. Natürlich finden sich auch einige Ausführungen zum Streitwert.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte dringend anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

So finden sich Passagen in der Klageschrift, die in jedem Fall angegriffen werden sollten. Beispielsweise unterscheidet Waldorf Frommer nicht danach, ob die originale oder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Stattdessen heißt es schlicht, mit Abgabe der Unterlassungserklärung habe der Abgemahnte ein Schuldanerkenntnis abgegeben oder zumindest ein Zeugnis gegen sich selbst abgelegt. Dies ist meines Erachtens so nicht richtig; insbesondere wenn eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, so ist vielmehr auf die genaue Formulierung abzustellen.

Generell lässt sich dieses Jahr eine höhere Bereitschaft der Rechteinhaber erkennen, Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen. In Anbetracht der Zunahme des Abmahngeschäftes in den letzten Jahren sowie dem häufig in einschlägigen Foren erteilten Rat, lediglich den Unterlassungsanspruch zu erfüllen und die Zahlung zu verweigern, vermutlich eine absehbare Entwicklung. Trotzdem sind die gerichtlichen Verfahren nach wie vor in einem sehr untergeordneten Bereich angeordnet. Soweit man den Aussagen einiger Abmahnanwälte Glauben schenken darf wohl auch deswegen, weil ein hoher Prozentsatz der Abgemahnten sich außergerichtlich vergleicht.

Welche Vorgehensweise in Ihrem Fall – gleich ob es sich „nur“ um eine Abmahnung oder bereits ein Klageverfahren handelt – die Richtige ist, sollte gemeinsam mit einem Anwalt besprochen werden.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer