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Klagen wegen Filesharing durch SKW Schwarz Rechtsanwälte vor dem AG München
Auch die Kanzlei SKW Schwarz zieht derzeit offenbar vermehrt vor Gericht, nachdem in vielen Abmahnangelegenheiten die betroffenen Anschlussinhaber zwar eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, eine Zahlung aber nicht geleistet haben.
Interessant ist dabei, dass die Kanzlei SKW Schwarz außergerichtlich zunächst einen Vergleichsbetrag von regelmäßig 320,- EUR zur Begleichung sämtlicher geldwerten Ansprüche anfordert. Gleichzeitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Klagefalle deutlich höhere Gebühren anfallen würden.
So nun auch in den hier in der Kanzlei zur Prüfung vorgelegten Klagen. Die Kanzlei SKW Schwarz klagt nunmehr anwaltliche Gebühren aus einem Streitwert von 30.000,- EUR ein – dies sind 1.005,40 EUR, die als Freistellungsanspruch geltend gemacht werden.
Meines Erachtens lässt sich hier durchaus über die Höhe des angesetzten Streitwertes diskutieren, da die Kanzlei SKW Schwarz offensichtlich bereits ist, außergerichtlich zu einer weit geringeren Quote tätig zu werden. Andernfalls wäre das ursprüngliche Vergleichsangebot schlicht unwirtschaftlich. Dann ist aber denknotwendig von einem geringeren Streitwert auszugehen, den man bei der ursprünglichen Berechnung wohl auch selbst angenommen hat.
Bemerkenswert auch, dass die Klage sich allein auf die Erstattung von Anwaltskosten beschränkt und kein Schadenersatzanspruch geltend gemacht wird. Da die Klagen derzeit vornehmlich am AG München erhoben werden, spekuliert die Kanzlei SKW Schwarz wohl auf die aktuell gewissermaßen üblichen Vergleichsvorschläge an genannten Gerichtsstandort. Soweit für uns erkennbar, kalkuliert man dabei mit einem Vergleich in Höhe von etwa 800,- EUR.
Betroffene müssen auf die Klage in jedem Fall reagieren und sollten einen fachkundigen Anwalt zur Beratung aufsuchen.