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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

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Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Legalisto GmbH macht alte Filesharing-Schadenersatzansprüche für Digital Millenium Forensics Inc. geltend

Derzeit werden von der Legalisto GmbH Forderungen im Auftrag der Digital Millenium Forensics Inc. aus Kanada geltend gemacht. Es handelt sich hierbei um ältere Schadensersatzforderungen, die bereits vor einigen Jahren Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen waren, die im Namen der Daedalic Entertainment GmbH ausgesprochen worden sind und die nunmehr von der Digital Millenium Forensics Inc. übernommen sein sollen.

In unserer Kanzlei liegen derzeit mehrere Vorgänge vor, die jeweils auf Abmahnschreiben aus dem Jahr 2012 zurückzuführen sind. Teilweise war es in den Vorgängen einige Jahre später dazu gekommen, dass noch im Namen und Auftrag der Daedalic Entertainment GmbH jeweils gerichtliche Mahnbescheide beantragt worden sind. Nachdem Widerspruch erhoben worden ist, ist allerdings in keiner einzigen der Angelegenheit eine Weiterentwicklung eingetreten.

Annähernd 10 Jahre nach Beginn der Angelegenheiten tritt nun mit der Digital Millenium Forensics Inc. ein neuer Beteiligter auf und lässt vermeintliche Schadenersatzforderungen durch ein Inkassobüro geltend machen.

Grundsätzlich gilt hier: ohne rechtskräftigen Titel kann die behauptete Forderung nicht durchgesetzt werden, so dass die Schreiben der Legalisto GmbH zunächst einmal nichts anderes sind als bloße Aufforderungsschreiben darstellen. Es reicht daher grundsätzlich, der geltend gemachten Forderung kurz und ohne nähere Begründung zu widersprechen; mehr ist an sich nur dann erforderlich, wenn die Forderung (nochmals) gerichtlich geltend gemacht wird.

Hinsichtlich des Bestehens der behaupteten Forderungen ist es so, dass es sich um Schadenersatzansprüche handelt. Der Empfänger einer urheberrechtlichen Abmahnung kann dabei nur dann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, wenn er die Rechtsverletzung persönlich begangen hat. Insoweit besteht grundsätzliche eine Vermutung dahingehend, dass der Anschlussinhaber Täter der vorgeworfenen Rechtsverletzung war. Diese Vermutung kann aber in sehr vielen Fällen entkräftet werden. Wenn eine solche Entkräftung möglich ist, dann entfällt auch der Schadenersatzanspruch – und zwar ganz egal, ob dieser mit der Abmahnung, einem Inkassoschreiben, einem gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klage geltend gemacht wird.

Unabhängig von der Frage, ob die Forderung dem Grunde nach besteht, stellt sich bei urheberrechtlichen Schadenersatzforderungen auch immer die Frage nach der Höhe der Forderung. Jedenfalls in den vorliegenden Fällen wird man trefflich über den Umfang der geltend gemachten Schadenersatzansprüche streiten können.

Daneben stellen sich unter Berücksichtigung derart langer Zeiträume, innerhalb derer die Forderungen hier geltend gemacht werden, auch immer Rechtsfragen der Verjährung und der möglichen Verwirkung. Schadenersatzansprüche aus urheberrechtlichen Abmahnungen verjähren binnen 10 Jahren, es ist aber auch denkbar, dass die Forderung schon früher nicht mehr geltend gemacht werden kann, wenn Verwirkung eingetreten ist.

Wie die jeweilige Rechtslage im Einzelfall zu beurteilen ist, lässt sich am Besten durch eine anwaltliche Beratung ermitteln.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

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Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer