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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Arnsberg: Fernabsatzrecht gilt auch für Kleinunternehmer

Das LG Arnsberg hat mit Urteil vom 22.12.2011, Az.: 9 O 12/11 entschieden, dass die Regelungen zum Fernabsatzrecht auch auf Kleinunternehmer Anwendung finden.

Ein Unternehmer bot online Kfz-Teile zum Verkauf an- allerdings in sehr begrenzten Mengen. Da der Beklagte meinte, für ihn als Kleingewerbetreibenden würden die gesetzlichen Regelungen zu Fernabsatzgeschäften nicht gelten, räumte er Verbrauchern kein Widerrufsrecht ein (vgl. insofern §§ 312d, 355 BGB). Hiergegen klagte ein Verbraucherverband und bekam Recht. Der Beklagte habe sich rechtswidrig verhalten, da Verbrauchern kein Widerrufsrecht eingeräumt worden sei. Eine entsprechende Belehrung hierüber fehlte. Auch derjenige der ein Kleingewerbe Betreibe sei als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu qualifizieren. Dabei komme es nicht darauf an, ob mit dem betriebenen Gewerbe tatsächlich Gewinn erzielt werde, oder ob die erzielten Einkünfte aus diesem Kleingewerbe geeignet seien, den Lebensunterhalt des Gewerbetreibenden zu decken.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer