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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Berlin: 14 Bewertungen in einem Jahr begründen Unternehmereigenschaft

Das LG Berlin hat mit Urteil vom 20.2.2013, Az. 97 O 147/12, entschieden, dass bereits 14 Verkäuferbewertungen in einem Jahr bei eBay ein gewerbliches Handeln begründen können.

Im konkreten Fall hatte eine bei eBay registrierte gewerbliche Händlerin von Elektroartikeln einen anderen gewerblichen Händler von Elektroartikeln auf eBay abgemahnt. Grund war ein angeblicher Verstoß gegen das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG). Nachdem der abgemahnte Händler die Abmahnung zurückweisen ließ, erwirkte die Händlerin eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Berlin.

Problematisch war im konkreten Fall, dass das eBay-Profil der Händlerin nur 14 Bewertungen auswies, die innerhalb eines Jahres angesammelt worden waren. Zudem führte die vermeintliche Händlerin weder Briefkasten noch Klingelschild unter der angegeben Geschäftsanschrift, auch beim Gewerbeaufsichtsamt existierte kein Eintrag zu ihrem vermeintlichen Gewerbe. Nicht einmal eine Internetseite oder Telefonnummer, unter der die Händlerin kontaktiert werden hätte können, war vorhanden, so dass ein Verdacht auf Rechtsmissbrauch der Abmahntätigkeit bestand. Denn damit war fraglich, ob die Händerlin tatsächlich gewerblichen Handel betrieb ud damit Mitbewerberin war.

Das LG Berlin sah über diese Argumente jedoch hinweg und bestätigte die einstweilige Verfügung.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer