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LG Berlin: 14 Bewertungen in einem Jahr begründen Unternehmereigenschaft
Das LG Berlin hat mit Urteil vom 20.2.2013, Az. 97 O 147/12, entschieden, dass bereits 14 Verkäuferbewertungen in einem Jahr bei eBay ein gewerbliches Handeln begründen können.
Im konkreten Fall hatte eine bei eBay registrierte gewerbliche Händlerin von Elektroartikeln einen anderen gewerblichen Händler von Elektroartikeln auf eBay abgemahnt. Grund war ein angeblicher Verstoß gegen das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG). Nachdem der abgemahnte Händler die Abmahnung zurückweisen ließ, erwirkte die Händlerin eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Berlin.
Problematisch war im konkreten Fall, dass das eBay-Profil der Händlerin nur 14 Bewertungen auswies, die innerhalb eines Jahres angesammelt worden waren. Zudem führte die vermeintliche Händlerin weder Briefkasten noch Klingelschild unter der angegeben Geschäftsanschrift, auch beim Gewerbeaufsichtsamt existierte kein Eintrag zu ihrem vermeintlichen Gewerbe. Nicht einmal eine Internetseite oder Telefonnummer, unter der die Händlerin kontaktiert werden hätte können, war vorhanden, so dass ein Verdacht auf Rechtsmissbrauch der Abmahntätigkeit bestand. Denn damit war fraglich, ob die Händerlin tatsächlich gewerblichen Handel betrieb ud damit Mitbewerberin war.
Das LG Berlin sah über diese Argumente jedoch hinweg und bestätigte die einstweilige Verfügung.