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LG Berlin: Affiliate-Vergütung für Schulbücher durch Amazon für Schulförderverein rechtswidrig
Das LG Berlin hat mit Urteil vom 07.07.2014, Az.: 101 O 55/13 entschieden, dass ein Versandunternehmen sich wettbewerbswidrig verhält, wenn es im Rahmen eines sog. Affiliate-Systems seinem Vertriebspartner Vergünstigungen einräumt, welche gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Amazon gewährte einem Berliner Schulförderverein für jedes über Amazon bestellte Schulbuch eine entsprechende Vergütung. Der Schulförderverein teilte dies, verbunden mit der Aufforderung künftige Schulbücher über Amazon zu beziehen, seinen Mitgliedern mit. Hiergegen klagte der Börsenverein des deutschen Buchhandels e.V. und nahm Amazon auf Unterlassung in Anspruch. Die Richter am LG Berlin gaben der Unterlassungsklage statt.
Durch die vereinbarten Provisionszahlungen an den Förderverein habe Amazon gegen das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) verstoßen. Zwar würden die Käufer der Schulbücher den gesetzlich festgeschriebenen Preis bezahlen- die Provision wird nur an den Schulförderverein ausgezahlt. Allerdings sei dem Schutzzweck des § 1 BuchPrG zu entnehmen, dass auch derartige Dreier-Konstellationen verboten sein sollen, da Amazon durch das Provisionsmodell zumindest mittelbar eine Wettbewerbssituation zwischen den Buchhändlern auf dem Online-Markt schaffe. § 1 BuchPrG wolle aber einen freien Wettbewerb zwischen Buchhändlern verhindern, um auf diese Art ihre Vielfalt und das Kulturgut Buch an sich zu schützen.
Daneben bejahte das Gericht einen Verstoß gegen § 4 Nr. 1 UWG. Die Provisionszahlungen an den Förderverein seien geeignet, Druck auf die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher, hier der Schüler und Eltern auszuüben. Es liege eine unangemessene unsachliche Beeinflussung aufgrund sozialen Drucks vor, da keine Provisionszahlungen an den Schulverein fließen, wenn einzelne Eltern/Schüler sich entschließen, ihre Schulbücher nicht über Amazon zu beziehen. Um den Eindruck mangelnder Solidarität mit der Schulgemeinschaft zu vermeiden, bestehe die Gefahr, dass Eltern/Schüler sich genötigt sehen, ihre Schulbücher immer bei Amazon zu erwerben.