Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
LG Berlin: Nutzungsrecht an Fotos nur bei Einhaltung der Lizenzbedingungen (pixelio.de)
Das LG Berlin hat mit Urteil vom 01.07.2014, Az.: 15 O 518/13 entschieden, dass Mitglieder des Bildportals www.pixelio.de nur bei vollständiger Einhaltung der Nutzungsbedingungen ein Verwertungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Foto erhalten.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger, ein selbstständiger Fotograf, stellte mehrere urheberrechtlich geschützte Fotos auf dem Internetportal pixelio.de ein. Die Beklagte, welche bei dem Bildportal als Nutzerin registriert war, verwendete insgesamt sieben streitgegenständliche Fotos auf ihrer Internetseite. An allen Fotos wurde kein Urhebervermerk angebracht. Der Kläger nahm die Beklagte daraufhin wegen Verletzung seines Urheberrechts auf Schadensersatz in Anspruch, § 97 Abs. 2 UrhG. Die Beklagte bestritt vor Gericht das Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung. Als registrierte Nutzerin des Bildportals pixelio.de stehe ihr ein umfassendes Nutzungsrecht an den dort eingestellten Bildern zu. Die Richter am LG Berlin gaben der Zahlungsklage vollumfänglich statt. Eine ausdrücklich erteilte Erlaubnis des Urhebers (Kläger) zur Nutzung der Fotos lag nicht vor. Mangels Einhaltung der Nutzungs- und Lizenzbedingungen des Bildportals pixelio.de konnte die Beklagte auch nicht über ihre Registrierung ein Verwertungsrecht an den Fotos erlangen. Die Beklagte hatte nämlich entgegen der Bedingungen nicht den Namen des Urhebers sowie den Schriftzug pixelio am unteren Rand des Bildes angebracht.