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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Berlin: Nutzungsrecht an Fotos nur bei Einhaltung der Lizenzbedingungen (pixelio.de)

Das LG Berlin hat mit Urteil vom 01.07.2014, Az.: 15 O 518/13 entschieden, dass Mitglieder des Bildportals www.pixelio.de nur bei vollständiger Einhaltung der Nutzungsbedingungen ein Verwertungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Foto erhalten.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger, ein selbstständiger Fotograf, stellte mehrere urheberrechtlich geschützte Fotos auf dem Internetportal pixelio.de ein. Die Beklagte, welche bei dem Bildportal als Nutzerin registriert war, verwendete insgesamt sieben streitgegenständliche Fotos auf ihrer Internetseite. An allen Fotos wurde kein Urhebervermerk angebracht. Der Kläger nahm die Beklagte daraufhin wegen Verletzung seines Urheberrechts auf Schadensersatz in Anspruch, § 97 Abs. 2 UrhG. Die Beklagte bestritt vor Gericht das Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung. Als registrierte Nutzerin des Bildportals pixelio.de stehe ihr ein umfassendes Nutzungsrecht an den dort eingestellten Bildern zu. Die Richter am LG Berlin gaben der Zahlungsklage vollumfänglich statt. Eine ausdrücklich erteilte Erlaubnis des Urhebers (Kläger) zur Nutzung der Fotos lag nicht vor. Mangels Einhaltung der Nutzungs- und Lizenzbedingungen des Bildportals pixelio.de konnte die Beklagte auch nicht über ihre Registrierung ein Verwertungsrecht an den Fotos erlangen. Die Beklagte hatte nämlich entgegen der Bedingungen nicht den Namen des Urhebers sowie den Schriftzug pixelio am unteren Rand des Bildes angebracht.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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