Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
LG Düsseldorf: Streitwert bei illegalem Filsharing eines Musiktitels 2.500 EUR
Häufiger Streitpunkt im Rahmen von Abmahnungen wegen Verletzungen des Urheberrechtes in Tauschbörsen ist die Höhe der Anwaltskosten. Die meisten Kanzleien stellen den Abgemahnten zwar grundsätzlich pauschale Forderungen in Rechnungen, in denen Anwaltskosten und Schadenersatz jeweils anteilig enthalten sind. Einige Kanzleien beziffern jedoch auch die Anwaltskosten und setzen dabei – insbesondere im Falle einer Klage- nicht selten einen Streitwert von 10.000,- EUR oder mehr an.
In einem nun vom AG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2011, Az.: 57 C 15740/09, entschiedenen Fall setzte dieses den vom Kläger mit 10.500,- EUR bemessenen Streitwert jedoch deutlich herab. So sei in dem Fall, dass die Abmahnung lediglich ein einzelnes Musikstück betreffe, ein Streitwert von 10.000 EUR überzogen. Das Gericht folgte zwar nicht der Ansicht des Beklagten, der die Anwaltskosten der Gegenseite gem. § 97 a Abs. 2 UrhG auf 100 EUR gedeckelt wissen wollte. Es handle sich insoweit nicht um einen einfach gelagerten Fall. Andererseits sei ein Streitwert von 2.500,- EUR im vorliegenden Fall ausreichend und angemessen.
Zum Vergleich: legt man einen Streitwert von 10.000,- EUR zu Grunde, so liegen die regelmäßigen anwaltlichen Kosten inklusive Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer außergerichtlich bei 775,64 EUR. Bei einem Streitwert von nur 2.500,- EUR ermäßigen sie sich auf 272,87 EUR.