Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
LG Essen: Online-Flugbuchung in mehreren Sprachen wettbewerbswidrig
Das LG Essen hat mit Urteil vom 31.05.2012, Az.: 44 O 77/10 entschieden, dass bei einer Online-Flugbuchung durchgehend eine einheitliche Sprache verwendet werden muss.
Eine Fluggesellschaft bot auf ihrer Internetseite an, eine Flugbuchung in deutscher Sprache vorzunehmen. Nach Abschluss des unmittelbaren Bestellvorgangs sandte die Fluggesellschaft dem Kunden eine Buchungsbestätigung und weitergehende Fluginformationen in englischer Sprache zu. Auf der Internetseite wurde nicht darauf hingewiesen, dass Buchungsbestätigung und Fluginformationen nur in englischer Sprache erfolgen.
Die zuständige Kammer für Handelssachen am Landgericht Essen rügte das Verhalten der Fluggesellschaft als wettbewerbsrechtlich unlauter. Für den Kunden der Airline sei nicht ersichtlich gewesen, dass weitergehende Informationen nach dem Bestellvorgang, sowie die Bestellbestätigung selbst, in einer anderen Sprache als zu Beginn der Online-Bestellung erfolgen würden. Damit müsse niemand rechnen. Etwas anderes gelte nur, wenn der Kunde schon zu Beginn des Bestellvorgangs darauf hingewiesen wurde, dass mit nachfolgenden Informationen nur noch in einer anderen Sprache zu rechnen sei.