Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
LG Frankfurt a.M.: Irreführende Verlinkung bei Online-Hotelbuchung
Das LG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 20.02.2013, Az.: 2-08 O 197/12 entschieden, dass der Betreiber einer Homepage sich wettbewerbswidrig verhält, wenn er eine irreführende Verlinkung nach § 5 UWG vornimmt.
Die Deutsche Telekom unterhielt im Internet ein Telefon- und Adressauskunftsportal, auf welchem auch Hotels ausfindig gemacht werden konnten. Neben der Telefonnummer und Adresse befand sich ein Button mit der Aufschrift „Hotelbuchung“. Klickte ein User auf besagten Button, wurde er auf die Internetseite eines Vermittlers weitergeleitet. Eine Weiterleitung auf die Hotelhomepage fand hingegen nicht statt. Hiergegen wehrte sich ein Verbraucherschutzverband und klagte auf Unterlassung.
Die zuständige Kammer für Handelssachen am LG Frankfurt a.M. gab der Klage statt. Die Werbung der Beklagten sei irreführend nach § 5 UWG. Die Werbung richte sich an Internetnutzer, die online auf der Suche nach einem Hotel seien. Da es sich hierbei um Verbraucher i.S.v. § 13 BGB handele, ist demgemäß auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen. Dieser erwarte bei dem Klick auf den Button „Hotelbuchung“, dass er zu Homepage des Hotels weitergeleitet werde. Der Verbraucher gehe nicht davon aus, dass er auf der Drittseite eines Maklers lande. Daher werde der potentielle Interessent getäuscht. Etwas anderes könne nur dann gelten, wenn der Verbraucher bereits bei Betätigung des Hotelbuchungs-Buttons auf die Maklertätigkeit hingewiesen werde. Ein Hinweis auf der Seite des Maklers, also nach Betätigung des Buttons, komme zu spät.