Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
LG Frankfurt a.M.: Unzulässige Einflussnahme auf Vermittlungsleistung von Mitarbeitern eines Reisebüros durch Gewinnspiel
Das LG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 21.03.2012, Az.: 3/8 O 153/11 entschieden, dass ein Gewinnspiel für Reisebüroangestellte wettbewerbswidrig ist, wenn dies die unabhängige Beratung gegenüber Kunden beeinflusst.
Im konkreten Fall hat ein Mietwagen-Unternehmen den Mitarbeitern von Reisebüros eine Gewinnchance in Aussicht gestellt. Jeder Mitarbeiter des Reisbüros habe die Möglichkeit an einem Gewinnspiel teilzunehmen, wenn er im Gegenzug für Kunden Buchungen bei einem ganz bestimmten Mietwagen-Unternehmen durchführe. Zu gewinnen gab es u.a. Unterhaltungselektronik der Firma Apple (I-Pod, I-Pad). Dagegen klagte ein anderes Mietwagen-Unternehmen und bekam Recht. Das Gericht sah in dem Verhalten der Beklagten eine unsachliche Einflussnahme auf die Reisebüromitarbeiter, was nach § 4 Nr. 1 UWG verboten sei. Es bestehe die Gefahr, dass Reisebüromitarbeiter bei der Vermittlung der Mietwägen an Kunden die Fahrzeuge der Beklagten bevorzugt anbieten werden. Eine unabhängige, objektive Beratung gegenüber dem Kunden könne deshalb nicht mehr gewährleistet werden, so dass die reale Gefahr existiere, dass der Reisebüroangestellte seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zum Kunden verletzen werde.