Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
LG Frankfurt: Lückenloser Beweis einer Urheberrechtsverletzung durch den Anschlussinhabers erforderlich
Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 22.09.2009 (Az. 2 – 18 O 162/09) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH eine vormals erlassene einstweilige Verfügung wieder aufgehoben.
Wenn ein in Anspruch genommener Anschlussinhaber seine eigene Täterschaft und die der Personen, die noch auf die streitgegenständliche Onlineverbindung Zugriff haben, bestreitet, indem er darlegt, zum streitgegenständlichen Zeitpunkt sei der Computer ausgestellt gewesen, weder er noch sein Lebensgefährte seien damit online gewesen und dies mittels einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft macht, muss verlangt werden, dass die Zuordnung der festgestellten IP-Adressen zu der in Anspruch genommenen Person lückenlos nachvollzogen werden kann. Ein Ausdruck einer IP-Adresse genügt hierzu nicht.