Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
LG Hamburg: Werbung mit „SMS-Flatrate“ ist irreführend, wenn für Auslands-SMS zusätzliche Entgelte anfallen
Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 04.10.2012, Az.: 327 O 169/12 entschieden, dass eine Werbung als „SMS Flatrate“ irreführend ist, wenn für den Versand von SMS ins Ausland zusätzliche Kosten anfallen.
Die in der Werbung verwendeten Formulierungen „Jetzt mit echter SMS-Flat und Internet inklusive” oder “Für nur 14,95 EUR/Monat unbegrenzt surfen und SMS verschicken” würden den Eindruck vermitteln, dass der Verbraucher generell nicht mit zusätzlichen SMS Versandkosten zu rechnen habe. Der Versand von SMS ins Ausland, zumindest in das europäische Ausland, gehöre aber mittlerweile zum normalen Nutzungsverhalten von Verbrauchern. Es wäre daher lebensfremd zu behaupten, die Werbeaussage habe sich nur auf den nationalen Markt bezogen. Aus diesem Grund stufte das Gericht die Werbeaussagen als irreführend und damit unlauter ein.