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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Hanau: Irreführende Werbung mit „vertragsfreie Handys“ (iPhone 4), wenn Mobilfunkvertrag zusätzlich abgeschlossen werden muss

Das LG Hanau hat mit Urteil vom 28.09.2011, Az.: 5 O 52/11 entschieden, dass ein Unternehmer sich wettbewerbswidrig verhält, wenn aus einer Werbeaussage nicht eindeutig hervorgeht, zu welchen Bedingungen ein Mobiltelefon erworben werden kann.

Die Beklagte warb in Prospekten unter der Überschrift „vertragsfreie Handys“ für das iPhone 4 zum Preis von 99 Euro. Etwas darunter befand sich der Hinweis, dass bei Abschluss eines Telefonvertrages 45 Euro monatlich fällig würden. In Wahrheit konnte das Mobiltelefon nicht alleine, sondern nur bei gleichzeitigem Abschluss eines Mobilfunkvertrages erworben werden.

Das LG Hanau sah hierin eine irreführende Werbung gegenüber Verbrauchern nach § 5 UWG. Es werde bewusst der Eindruck erweckt, dass Handy könne zum Preis von 99 Euro vertragsfrei erworben werden. Dies sei jedoch in Wahrheit nicht der Fall gewesen. Der Werbeanzeige fehle ein eindeutiger Hinweis dahingehend, dass das Mobiltelefon nur unter der Bedingung des gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages erworben werden könne, was unweigerlich zu weiteren Kosten führe. Überdies stellte das Gericht einen Verstoß gegen die Preisangaben Verordnung fest, da nicht alle Preisbestandteile des Angebots vollständig angegeben wurden. Hierzu hätte es einer räumlichen Nähe des zusätzlich abzuschließenden Mobilfunkvertrages zu dem ausgerufenen Preis von 99 Euro bedurft.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

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Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer