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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Köln: Betrugsvorwurf in eBay-Bewertung als Persönlichkeitsrechtsverletzung

Das LG Köln hat mit Urteil vom 31.07.2013, Az.: 28 O 422/12 entschieden, dass eine eBay Bewertung, welche dem Verkäufer betrügerisches Verhalten unterstellt, rechtlich nicht zulässig ist.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte kaufte vom Kläger über die Onlineplattform eBay eine bestimmte Computer-Software. Nach Abwicklung des Kaufvertrages gab der Beklagte über das Bewertungsportal von eBay folgende negative Bewertung ab: „Das Allerletzte, Verkauft Softw. Ohne Zusend. ein.ORIGINALKEY’s, NORTON FREUT SOWAS“.

Der Verkäufer nahm den Beklagten daraufhin erfolgreich vor dem LG Köln auf Unterlassung in Anspruch. Die Richter gaben der Klage statt, da der Kläger durch die negative Bewertung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei. Bei der streitgegenständlichen Bewertung handele es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung und nicht um eine bloße Meinungsäußerung, da die vom Käufer aufgestellte Behauptung, keinen „Originalkey“ bzw. Lizenzschlüssel für die Software erhalten zu haben, nachweislich nicht der Wahrheit entspreche. Der mit der Aussage verbundene Betrugsvorwurf verletze den Kläger in nicht gerechtfertigter Weise in seinem Persönlichkeitsrecht.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer