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LG Köln: Betrugsvorwurf in eBay-Bewertung als Persönlichkeitsrechtsverletzung
Das LG Köln hat mit Urteil vom 31.07.2013, Az.: 28 O 422/12 entschieden, dass eine eBay Bewertung, welche dem Verkäufer betrügerisches Verhalten unterstellt, rechtlich nicht zulässig ist.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte kaufte vom Kläger über die Onlineplattform eBay eine bestimmte Computer-Software. Nach Abwicklung des Kaufvertrages gab der Beklagte über das Bewertungsportal von eBay folgende negative Bewertung ab: „Das Allerletzte, Verkauft Softw. Ohne Zusend. ein.ORIGINALKEY’s, NORTON FREUT SOWAS“.
Der Verkäufer nahm den Beklagten daraufhin erfolgreich vor dem LG Köln auf Unterlassung in Anspruch. Die Richter gaben der Klage statt, da der Kläger durch die negative Bewertung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei. Bei der streitgegenständlichen Bewertung handele es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung und nicht um eine bloße Meinungsäußerung, da die vom Käufer aufgestellte Behauptung, keinen „Originalkey“ bzw. Lizenzschlüssel für die Software erhalten zu haben, nachweislich nicht der Wahrheit entspreche. Der mit der Aussage verbundene Betrugsvorwurf verletze den Kläger in nicht gerechtfertigter Weise in seinem Persönlichkeitsrecht.