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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Köln: „Miserabler Kundenservice“ als Bewertung durch Kunden zulässig

Das LG Köln hat mit Urteil vom 08.05.2013, Az.: 28 O 452/12 entschieden, dass die Äußerung „Miserabler Kundenservice“ eine zulässige Meinungsäußerung eines Kunden ist.

Der Kläger vertrieb unter dem Mitgliedsnamen X Computersysteme, unter anderem Software auf der Internetseite www.amazon.de. Die Beklagte erwarb beim Kläger einen PC. Der Kundenservice, somit der komplette Versand und eine gegebenenfalls notwendige Rückabwicklung in Bezug auf das erworbene Produkt, wurde vollständig von Amazon übernommen. Der Kläger wurde in Bezug auf die Abwicklung der Transaktion nicht tätig, da Amazon sowohl die Zahlungsabwicklung als auch die Versendung des Kaufgegenstands übernahm. Nach Erhalt der Ware gab der Beklagte folgende Äußerung auf dem Online-Portal ab: „1 von 5: Miserabler Service von X Computersysteme, Kundenfreundlich ist anders!" Der Kläger sah darin eine Verletzung des allgemeinen Unternehmenspersönlichkeitsrechts und machte gerichtlich einen Unterlassungsanspruch nach §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB geltend. Die Richter wiesen die Klage ab. Es sei kein rechtswidriges Verhalten der Beklagten erkennbar, da es sich bei der Kundenbewertung um eine zulässige Meinungsäußerung gehandelt habe. Die Grenze zur Schmähkritik sei nicht überschritten gewesen. Der Vorwurf sei pauschal formuliert gewesen, eine unwahre Tatsachenbehauptung liege nicht vor. Die Meinungsfreiheit sei verfassungsrechtlich geschützt. Im Rahmen der Interessenabwägung mit dem Persönlichkeitsrecht des Klägers überwiege im vorliegenden Fall die Meinungsfreiheit.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer