Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
LG Köln zur Veröffentlichung einer Abmahnung im Internet
Das LG Köln hat mit Urteil vom 07.07.2010, Az. 28 O 211/10, entschieden, dass ein Rechtsanwalt einem Berufskollegen nicht untersagen kann, eine von ihm versendete Abmahnung im Rahmen eines in seiner Kanzleihomepage enthaltenen, allgemein gehaltenen Artikels über Abmahnungen und die Möglichkeiten des Abgemahnten zu veröffentlichen.
Das Gericht sah hierin keine das Persönlichkeitsrecht des Verfassers der veröffentlichten Abmahnung verletzende öffentliche „Anprangerung“. Gleichermaßen kann einem Rechtsanwalt in der Regel auch nicht untersagt werden, sogenannte „Gegnerlisten“ auf seiner Kanzleihomepage zu veröffentlichen. Dies sei unter Berücksichtigung der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) zulässig.