Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
LG Lüneburg: Unerwünschte Zusendung von Postwurfsendung verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Das LG Lüneburg hat mit Urteil vom 30.09.2011, Az.: 4 S 44/11 entschieden, dass die unerwünschte Zusendung von Postwurfsendungen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers darstellt.
Der Kläger erhielt wöchentlich die kostenlose Zeitschrift „Einkauf aktuell“, welche von der Deutschen Post vertrieben wird. Daraufhin verlangte der Kläger von der Post Unterlassung. Diese weigerte sich jedoch. Der Kläger könne doch einen Aufkleber mit den Worten "Werbung, nein danke" an seinen Briefkasten anbringen.
Das LG Lüneburg gab der Klage statt. Die Werbung verletze den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Trotz mehrfacher Bitte habe die Beklagte weiterhin die streitgegenständliche Postwurfsendung in den Briefkasten geworfen. Der Kläger müsse sich nicht darauf verweisen lassen, dass er einen Aufkleber mit den Worten "Werbung – Nein Danke" anbringen solle. Es reiche aus, dass er dem Unternehmen mitteile, keine Postwurfsendungen mehr erhalten zu wollen.