Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
Mahnbescheide der Gewerbeauskunft-Zentrale?
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VII ZR 262/11) zur Branchenbuch-Abzocke sollten Fallgestaltungen wie die der Gewerbeauskunft-Zentrale eigentlich der Vergangenheit angehören. Wie uns nun berichtet wurde, werden derzeit angeblich Mahnbescheide von der GWE GmbH beantragt. Mit einem Mahnbescheid kann ein Gläubiger eine (vermeintlich) offene Forderung auf verhältnismäßig einfachem Wege einem vollstreckbaren Titel zuführen. Wichtig ist, dass die dem Mahnbescheid zugrunde liegende Forderung nicht von einem Gericht überprüft wurde. Das bedeutet: wenn Sie einen Mahnbescheid der Gewerbeauskunft-Zentrale erhalten haben, so legen Sie in jedem Fall Widerspruch gegen die Forderung ein. Dies verhindert, dass auf Grundlage des Mahnbescheides ein Vollstreckungsbescheid ergehen kann und mit diesem der Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung beauftragt werden kann. Das genaue Vorgehen sollte nach anwaltlicher Beratung erfolgen.