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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Mahnbescheide durch Kanzlei Rainer Haas und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Kanzlei Haas und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beantragt derzeit offenbar Mahnbescheide für unbeglichene Forderungen aus Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung.

Der Ablauf in den zur Bearbeitung vorgelegten Mahnbescheiden ist dabei regelmäßig, dass zunächst eine Abmahnung durch die Kanzlei Schutt Waetke ausgesprochen wurde. Nachdem zwar die Unterlassungsansprüche erfüllt, Zahlungsansprüche hingegen zurückgewiesen wurden, wurde die offene Forderung an die Infoscore Forderungsmanagement GmbH abgegeben. Bleibt auch deren Tätigkeit erfolglos, so werden die Verfahren nochmals weitergegeben, und zwar an die bereits erwähnte Anwaltskanzlei Haas und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

In jedem Verfahrensschritt entwickelt sich dabei ein reger Schriftverkehr, der gelegentlich – bleibt auch jetzt noch eine Zahlung aus – mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides endet. Es wird dringend empfohlen, diesen nicht unbeachtet zu lassen, da andernfalls ein Vollstreckungsbescheid auf dessen Grundlage ergehen kann. Insofern sollte Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt werden. Unserer Erfahrung nach entwickelt sich anschließend wieder ein reger Schriftverkehr mit den Kollegen Haas.

Ob es jeweils auch zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, bleibt abzuwarten.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer